Polizeimeldungen für Gelsenkirchen, 22.11.2024: Öffentlichkeitsfahndung - Wer kennt den Tatverdächtigen?
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.11.2024 12.18
Öffentlichkeitsfahndung - Wer kennt den Tatverdächtigen?
Gelsenkirchen (ots) -
Am Montag, 24. Juni 2024, gegen 16 Uhr, erschien ein 68 Jahre alter Gelsenkirchener auf einer Gelsenkirchener Polizeiwache und brachte einen Sachverhalt zur Anzeige, bei dem seine Bankdaten durch einen falschen Bankangestellten am Telefon ausgespäht wurden.Mittels der Daten konnten bisher unbekannte Tatverdächtige eine Kopie der Bankkarte nachbestellen und im Zeitraum vom Freitag, 21. Juni, bis zum Montag, 24. Juni 2024, einen niedrigen fünfstelligen Betrag abbuchen. Unter anderem konnte Bargeld an verschiedenen Tankstellen im Ruhrgebiet abgebucht werden. Dabei konnten bei mehreren Bezahlvorgängen auf Kameraaufnahmen die gleiche unbekannte Person festgestellt werden.Der unbekannte Mann steht deswegen im Verdacht, mit Hilfe der zuvor ausgespähten Daten das Geld vom Konto des 68-Jährigen entwendet zu haben.
Da sonstige Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind, hat das Amtsgericht Essen nun die Veröffentlichung eines Bildes angeordnet. Wer Hinweise zu der abgebildeten Person geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Gelsenkirchen unter den Rufnummern 0209 365 7212 im Kriminalkommissariat 12 oder unter 0209 365 8240 bei der Kriminalwache zu melden.
Das Bild des Gesuchten finden Sie im Fahndungsportal der Polizei NRW unter folgendem Link: https://polizei.nrw/fahndung/152001
Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 11:36 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gelsenkirchen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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