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Polizei News für Kassel, 22.11.2024: Einbrecher nutzen kurze Abwesenheit am Abend: Zeugen in Bad Wilhelmshöhe gesucht

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Einbrecher nutzen kurze Abwesenheit am Abend: Zeugen in Bad Wilhelmshöhe gesucht

Kassel (ots) -

Kassel-Bad Wilhelmshöhe:

Die kurze Abwesenheit der Bewohner von rund einer Stunde nutzten am gestrigen Donnerstagabend unbekannte Einbrecher im Lahnweg im Kasseler Stadtteil Bad Wilhelmshöhe. Die Täter waren über ein aufgehebeltes Fenster auf der Gebäuderückseite in das Einfamilienhaus gelangt und durchsuchten dort sämtliche Räume. Mit ihrer Beute, aufgefundenem Bargeld, flüchteten sie über das aufgebrochene Fenster wieder nach draußen und weiter in unbekannte Richtung. Der Einbruch war von den Bewohnern bei ihrer Heimkehr gegen 20:15 Uhr entdeckt worden. Die daraufhin sofort eingeleitete Fahndung der Polizei führte nicht mehr zum Erfolg.

Die weiteren Ermittlungen werden von den Beamten des Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo geführt. Zeugen, die am gestrigen Abend im Bereich des Tatorts verdächtige Personen beobachtet haben und Hinweise auf die Täter geben können, melden sich bitte unter Tel. 0561-9100 bei der Kasseler Polizei.

Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 11:12 Uhr durch das Polizeipräsidium Nordhessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kassel

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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