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Blaulichtreport für Ulm, 22.11.2024: (BC) Erolzheim - Im Laden bedient / Am Donnerstag ließ sich eine 43-Jährige in Erolzheim gleich dreimal beim Ladendiebstahl erwischen.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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(BC) Erolzheim - Im Laden bedient / Am Donnerstag ließ sich eine 43-Jährige in Erolzheim gleich dreimal beim Ladendiebstahl erwischen.

Ulm (ots) -

Gegen 12.50 erhielt die 43-Jährige in einem Supermarkt in der Zeppelinstraße nach einem Ladendiebstahl Hausverbot. Denn sie öffnete im Laden eine Packung Kekse und aß diese. Zahlen wolle sie die Kekse nicht.Um 15.30 Uhr bemerkten die Mitarbeiter erneut, wie die Frau im Laden ein Bier nahm und dieses direkt trank. Da sie das Bier auch nicht bezahlte, wurde sie erneut wegen Diebstahls angezeigt und über das bestehende Hausverbot in Kenntnis gesetzt. Dieses verstand die Frau wohl immer noch nicht. Denn keine zwei Stunden später tauchte sie erneut in dem Supermarkt auf. Dieses Mal nahm sie eine Dose Schlagsahne und sprühte sich diese in den Mund.Die Polizei Ochsenhausen ermittelt nun gegen die Frau. Da sie keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste sie nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 120 Euro bezahlen.

++++2275915 227591 227919 (BK)

Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 10:06 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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