Polizeimeldungen für Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg, 22.11.2024: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.11.2024 09.07
Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München
Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg (ots) -
Für den Zeitraum ab 23. November 2024, 09:00 Uhr bis zum 24. Dezember 2024, 16:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des zur Vorweihnachtszeit erhöhten Reiseverkehrs in bayerischen Bahnhöfen zu gewährleisten.
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt an den nachfolgenden Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten zu folgenden Zeiten:
Hauptbahnhof Aschaffenburg: 23. November, 09:00 Uhr bis 23. Dezember, 06:00 UhrHauptbahnhof Regensburg: 25. November, 09:00 Uhr bis 24. Dezember, 06:00 UhrHauptbahnhof Augsburg: 25. November, 15:00 Uhr bis 24. Dezember, 15:00 UhrHauptbahnhof Nürnberg: 29. November, 08:00 Uhr bis 24. Dezember, 16:00 UhrHauptbahnhof Würzburg: 29. November, 15:00 Uhr bis 24. Dezember, 06:00 UhrHauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): 29. November, 10:00 Uhr bis 24. Dezember, 15:00 Uhr
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügungen umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: https://www.bundespolizei.de/SiteGlobals/Forms/Websites/Web/Suche/DE/Aktuelles/Meldungen_Formular.html?path=fqPathMeldungen
In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 08:25 Uhr durch die Bundespolizeidirektion München übermittelt.
Lesen Sie auch:
Wetter heute in Aschaffenburg: Wetterdienst warnt vor Straßenglätte
Biowetter Aschaffenburg heute: Pollenflug und Symptome bei Wetterfühligkeit aktuell am 22.11.2024
Veranstaltungen in Aschaffenburg aktuell: Diese Events sollten Sie nicht verpassen
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Lesen Sie hier auch mit welchen neuen Bußgeldern Raser und Verkehrssünder 2021 rechnen müssen. Außerdem erfahren Sie von uns interessante Details zur Diskussion um ein Tempolimit für weniger Unfalltote in Deutschland.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. roj/news.de