Blaulichtreport für Freiburg, 21.11.2024: Grenzach-Wyhlen: Fahrraddieb auf frischer Tat vorläufig festgenommen - Eigentümer von Fahrrad und weitere Zeugen gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
21.11.2024 15.56
Grenzach-Wyhlen: Fahrraddieb auf frischer Tat vorläufig festgenommen - Eigentümer von Fahrrad und weitere Zeugen gesucht
Freiburg (ots) -
Am Mittwoch, 20.11.2024 gg. 11.10 Uhr, meldete ein Zeuge dem Polizeiposten Grenzach-Wyhlen, dass soeben zwei männliche Personen am Fahrradständer am Bahnhof in Wyhlen ein E-Bike entwendet hätten.Dabei sollen sie mit einem blauen Bolzenschneider das Faltschloss durchtrennt haben. Im Anschluss sollen sich die beiden Männer zum Bahnhofskiosk begeben haben.Als der Zeuge ihnen folgte und dabei die Polizei anrief, habe man ihn bemerkt. Einer der Tatverdächtigen sei dann mit dem Fahrrad in die Gartenstraße in Richtung Sparkasse davongefahren.Als kurz darauf die erste Streife am Bahnhof eintraf, konnte der zweite Tatverdächtige vorläufig festgenommen werden. Es handelt sich um einen 24 Jahre alten algerischen Staatsangehörigen.Nach der erfolgten Festnahme habe der Festgenommene die eingesetzten Beamten tätlich angegriffen und beleidigt.Den 24-Jährigen erwartet nun neben dem Strafverfahren wegen Fahrraddiebstahl ein weiteres Verfahren wegen tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 24-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Fahndung nach dem zweiten Tatverdächtigen verlief ohne Erfolg.
Bislang ist der Eigentümer des entwendeten E-Bikes nicht bekannt.Es soll sich um ein graues E-Bike des Herstellers Trelago mit gelber Aufschrift handeln.
Der Eigentümer des E-Bikes sowie Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Grenzach-Wyhlen unter der Tel. 07624 98900 in Verbindung zu setzen.
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Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 21.11.2024, 15:21 Uhr durch das Polizeipräsidium Freiburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Lörrach
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
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