Polizeimeldungen für Schwerin, 21.11.2024: Polizei Schwerin stellt Tannenbaumdieb
Erstellt von Team Datenjournalismus
21.11.2024 14.26
Polizei Schwerin stellt Tannenbaumdieb
Schwerin (ots) -
In der Nacht auf Donnerstag verhinderten die Beamten der Schweriner Polizei den Diebstahl eines Weihnachtsbaumes vom geplanten Schweriner Weihnachtsmarkt.
Ein Streifenteam wurde gegen 01:00 Uhr in der Altstadt auf einen 32-jährigen Mann aufmerksam, der einen eingepackten Tannenbaum bei sich trug. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der Schweriner den Baum zuvor vom Weihnachtsmarktgelände entwendet hatte.
Der Mann gab an, er sei davon ausgegangen, dass der Baum zur freien Mitnahme bereitgestellt worden sei. Die Beamten klärten ihn darüber auf, dass dies nicht der Fall sei und der Baum als Teil der Weihnachtsdekoration für den Markt vorgesehen war.
Gegen den 32-jährigen Deutschen hat die Polizei ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Weihnachtsbaum an seinen ursprünglichen Platz zurückgebracht.
Die Polizei Schwerin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gegenstände auf öffentlichen Veranstaltungen nicht ohne Rücksprache mit den Verantwortlichen entnommen werden dürfen.
Diese Meldung wurde am 21.11.2024, 13:50 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwerin
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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