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Blaulichtreport für Rhein-Erft-Kreis, 21.11.2024: 241121-2: Zeugensuche nach zwei Einbrüchen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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241121-2: Zeugensuche nach zwei Einbrüchen

Rhein-Erft-Kreis (ots) -

Polizei bietet Beratung zum Einbruchsschutz an

Die Polizei fahndet nach mehreren Unbekannten, die am Mittwoch (20. November) in eine Wohnung in Hürth und ein Haus in Brühl eingebrochen sein sollen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Im Zeitraum zwischen 11 Uhr und 22.30 Uhr sollen Unbekannte eine Terrassentür einer Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses an der Kochstraße in Hürth aufgehebelt haben. Sie sollen einzelne Räume durchwühlt haben. Die genaue Beute ist Gegenstand der Ermittlungen.

Der zweite Einbruch fand zwischen 17 Uhr und 18 Uhr in Brühl statt. Dort sollen Unbekannte die Scheibe einer Terassentür eines Einfamilienhauses an der Straße "An der Pehle" eingeschlagen haben. Sie sollen einzelne Räume durchwühlt und Schmuck entwendet haben.

Polizisten sicherten in beiden Fällen Spuren und fertigten Strafanzeigen.

Sie möchten Ihr Zuhause vor Einbrüchen schützen? Dann melden Sie sich für eine unserer Gruppenberatungen im Beratungsraum der Kriminalprävention in Hürth oder Bergheim an. Auch für weitere Fragen und Tipps stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Kriminalprävention telefonisch unter 02271 81 4848 oder per E-Mail an K.Kriminalpraevention.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de zur Verfügung. Weitere Informationen lesen Sie auf unserer Internetseite. https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/termin/riegel-vor-beratungstermine. (rs)

Diese Meldung wurde am 21.11.2024, 12:05 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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