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Polizeimeldungen für Düren, 21.11.2024: Falscher Wasserwerke-Mitarbeiter bestiehlt Seniorin

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Syda Productions

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Falscher Wasserwerke-Mitarbeiter bestiehlt Seniorin

Düren (ots) -

Ein Betrüger gab sich gestern als Mitarbeiter der Wasserwerke aus, verschaffte sich so Zugang zur Wohnung einer Dürenerin und bestahl diese. Die Polizei sucht Zeugen und warnt vor dieser Masche.

Gegen 11:45 Uhr klingelte es an der Haustür der Geschädigten in der Gneisenaustraße. Ein Mann gab sich als Mitarbeiter der Wasserwerke aus und gab vor, den Wasserdruck in der Wohnung überprüfen zu müssen. Die betagte Frau ließ den Mann herein und begleitete ihn zusammen mit ihrem Mann ins Badezimmer, wo er begann, am Siphon zu "arbeiten". Währenddessen sprach er über ein Walkie-Talkie augenscheinlich mit einem Kollegen. Die Seniorin bekam Zweifel an der Aufrichtigkeit des vermeintlichen Handwerkers und forderte ihn schließlich auf, die Wohnung zu verlassen. Dieser Bitte kam er zwar nach, das Ehepaar musste im Anschluss aber feststellen, dass aus einer Schmuckschatulle im Schlafzimmer Schmuck entwendet worden war. Eine weitere Person hatten die Geschädigten nicht in der Wohnung bemerkt.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

  • Ca. 1,75m groß
  • Schlank
  • Grauer Overall
  • Kurzhaarfrisur
  • Sprach gut Deutsch

Zeugen, die Hinweise zum Tatverdächtigen oder zum Tathergang machen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02421 949-6425 mit der Leitstelle in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Sowohl über Telefon oder WhatsApp, persönlich an der Tür also auch per Computer gibt es immer wieder Betrugsversuche. Die Maschen sind dabei vielfältig: Angebliche Versicherungsmitarbeiter, falsche Polizeibeamte oder falsche Bankmitarbeiter. Die Polizei rät:

  • Seien Sie wachsam und vorsichtig
  • Lassen Sie niemanden in die Wohnung, den Sie nicht kennen
  • Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist
  • Übergeben Sie kein Geld an der Haustür an jemanden, den Sie nicht kennen
  • Im Zweifel rufen Sie immer die Polizei (110)

Einen Überblick über Betrugsmaschen und weitere Präventionshinweise finden Sie auch hier: https://polizei.nrw/senioren .

Diese Meldung wurde am 21.11.2024, 10:50 Uhr durch die Polizei Düren übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Düren

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Düren

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Düren 172 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 6% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 47%. Unter den insgesamt 84 Tatverdächtigen befanden sich 57 Männer und 27 Frauen. 14% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2115
21 bis 2512
25 bis 3011
30 bis 4021
40 bis 507
50 bis 6012
über 606

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 142 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Düren bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 44%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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