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Blaulichtreport für Bielefeld, 20.11.2024: Ladendiebe mit Kinderwagen unterwegs

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Ladendiebe mit Kinderwagen unterwegs

Bielefeld (ots) -

MK / Bielefeld - Mitte - Ein Paar aus Ibbenbüren fiel einem Kaufhausdetektiv am Montagnachmittag, 18.11.2024, in einem Shoppingcenter an der Bahnhofstraße und Stresemannstraße mit nicht bezahlten Artikeln auf. Nach der Anzeigenaufnahme forderte das Paar, ihren zweiten Kinderwagen aus einer Etage abzuholen. Darin erkannte der Detektiv weitere gestohlene Waren aus anderen Geschäften der Innenstadt.

Der 18-jährige Mann entfernte gegen 14:30 Uhr in einem Textil-Discountmarkt ein Preisschild eines Koffers, während seine ebenfalls 18-jährige Frau andere Artikel an sich nahm. Als sie das Geschäft, ohne zu bezahlen, verließen, wurden sie und ihre beiden anwesenden Kleinkinder durch den Ladendetektiv und zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes gestoppt.

Bei den gerufenen Polizeibeamten erstattete der Detektiv in einem Büro eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls. Beim Verlassen des Geschäfts mit ihren Kindern und einem Kinderwagen, wollte das Paar ihren zweiten Kinderwagen aus dem Center abholen. Dazu begleitete sie der Ladendetektiv.

In einer Ablage des Wagens befanden sich Bekleidung aus einem anderen Modegeschäft, an der Bahnhofstraße und Feilenstraße, sowie Kosmetikartikel aus einem Drogeriemarkt, an der Bahnhofstraße und Zimmerstraße. Die beiden Staatsangehörigen aus Albanien wurden erneut angezeigt. Einige Kleidungsstücke waren durch das Entfernen der Diebstahlsicherungen beschädigt und können nicht mehr verkauft werden. Alle Geschäfte erhielten ihre Artikel zurück.

Diese Meldung wurde am 20.11.2024, 13:54 Uhr durch die Polizei Bielefeld übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bielefeld

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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