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Polizei News für Bremerhaven, 20.11.2024: Bei "Einbruch" in die eigene Wohnung erwischt - Missverständnis rasch aufgeklärt

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Bei "Einbruch" in die eigene Wohnung erwischt - Missverständnis rasch aufgeklärt

Bremerhaven (ots) -

Den Hinweis auf eine vermeintliche Einbrecherin erhielt die Bremerhavener Polizei am späten Dienstagabend, 19. November, aus der Potsdamer Straße im Stadtteil Lehe: Der Bewohner aus einem Mehrfamilienhaus hatte gegen 23 Uhr beobachtet, wie sich eine weibliche Person an einer Wohnungstür zu schaffen machte. Als die Polizeibeamten an der Adresse ankamen, sagte die Frau, dass sie in der betreffenden Wohnung lebe und sich ausgeschlossen habe und nun versuchte, die Tür wieder zu öffnen. Andere Nachbarn konnten bestätigen, dass die Dame dort wohnt. Wenig später konnte eine Freundin der Frau einen Zweitschlüssel für die Wohnung aushändigen, sodass die Angelegenheit aufgeklärt wurde.Dennoch ist das aufmerksame Verhalten des Zeugen lobend zu erwähnen: Rufen Sie im Verdachtsfall stets die Polizei über die Notrufnummer 110 und schildern Sie Ihre Beobachtungen. So können mögliche Straftaten verhindert bzw. rasch aufgeklärt werden.

Diese Meldung wurde am 20.11.2024, 12:47 Uhr durch die Polizei Bremerhaven übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bremerhaven

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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