Polizeimeldungen für Neuss, 20.11.2024: Falsche Wasserwerker unterwegs
Erstellt von Team Datenjournalismus
20.11.2024 11.49
Falsche Wasserwerker unterwegs
Neuss (ots) -
Gegen 11:45 Uhr klingelte es am Dienstag (19.11.) an der Tür einer lebensälteren Neusserin und ein vermeintlicher Wasserwerker betrat die Wohnung. Der unbekannte Mann gab an, die Wasserleitungen überprüfen zu müssen und forderte die Dame auf das Wasser im Badezimmer laufen zu lassen. Während die Seniorin der Aufforderung nachkam, entfernte sich der Tatverdächtige aus dem Bad. Nach ersten Erkenntnissen folgte die Seniorin dem Mann zur Wohnungstür und griff zum Telefon um einen Verwandten zu kontaktieren. Daraufhin verließ der vermeintliche Wasserwerker die Wohnung. Nach ersten Ermittlungen sei nichts entwendet worden. Er sei er circa 40 Jahre alt und 180 Zentimeter groß.
Das Kriminalkommissariat 12 hat die Ermittlungen aufgenommen.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei dringend: Lassen Sie nur Handwerker in ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben, bzw. die über die Hausverwaltung angekündet worden sind. Weitere Informationen zum Schutz gegen Betrugsmaschen finden Sie hier: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/vorsicht-vor-betruegern
Kommt Ihnen etwas verdächtig vor oder haben Sie Fragen? Nutzen Sie gerne das Bürgertelefon der Polizei im Rhein-Kreis Neuss: 02131 3000. Wählen Sie im Notfall die 110.
Diese Meldung wurde am 20.11.2024, 11:12 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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