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Polizeimeldungen für Jena, 20.11.2024: Vermeintliche Einbruchsserie und Geld fordernde Tochter

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Vermeintliche Einbruchsserie und Geld fordernde Tochter

Jena (ots) -

Mehrere Anwohner in Jena Nord erhielten am vergangenen Dienstag einen Anruf einer vermeintlichen Kriminalpolizei. Der Anrufer wandte die Betrugsmasche an, dass angeblich eine Einbruchsserie in der Nachbarschaft aufgedeckt und bei den Tätern ein Zettel mit der Anschrift des angerufenen Anwohners gefunden worden ist. Aufgrund des Hinweises solle man eigene Wertgegenstände vor die Tür stellen, die dann zur Sicherheit in Verwahrung genommen werden. Keiner der Angerufenen fiel auf die kuriose Anweisung herein, sondern verständigten jeweils die Polizei.In einem weiteren Fall erhielt ein Mann aus der Dornburger Straße eine Nachricht auf seinem Handy, dass die angeblich eigene Tochter eine neue Rufnummer hat und um die Leihgabe von Bargeld bat. Den Angaben wurde leider Glauben geschenkt, sodass der Mann über 1.900 Euro an die Betrüger überwies.Bitte erkundigen sie sich bei derartigen Anliegen bei ihrer Polizei bzw. nehmen sie persönlich Kontakt zu ihren Kindern auf, um den Betrugsmaschen aus dem Weg zu gehen.

Diese Meldung wurde am 20.11.2024, 10:00 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Jena übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Jena

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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