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Polizei News für Darmstadt, 19.11.2024: Darmstadt: Polizei sucht rechtmäßige Fahrradeigentümer / Wer erkennt sichergestellte Velos?

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Darmstadt: Polizei sucht rechtmäßige Fahrradeigentümer / Wer erkennt sichergestellte Velos?

Darmstadt (ots) -

Das Kommissariat 43 in Darmstadt hat in der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis zum 7. November 2024 fünf Fahrräder sichergestellt. Die Ermittler suchen jetzt die rechtmäßigen Eigentümer oder Zeugen mit Hinweisen zu der Herkunft der Räder, deren Wert jeweils bei mehreren Hundert Euro liegen dürfte.

Am 14. Oktober nahmen Polizeikräfte in der Holzhofallee einen 26-Jährigen fest und stellten bei ihm ein schwarzes Rennrad der Marke Cube sicher. Der Mann ist bereits mehrfach polizeilich wegen Fahrraddiebstahls in Erscheinung getreten und konnte zu der Herkunft des Rennrades ebenfalls keine glaubwürdige Auskunft geben. Am 28. Oktober stellten Ermittler im Bereich der Stephanstraße an der Fachhochschule ein Rennrad der Marke Focus sowie ein Rennrad der Marke Triban sicher, die beide mit gestohlenen Rädern abgeschlossen waren. Ebenfalls an einem entwendeten Velo war ein Gravelbike der Marke 8bar befestigt, das am 29. Oktober im Anna-Beyer-Weg sichergestellt wurde. Ein Rennrad der Marke Merida nahmen Polizeikräfte am 7. November in der Holzhofallee in amtliche Verwahrung. Auch hier besteht aufgrund bisheriger Ermittlungen der Verdacht, dass das Fahrrad aus einer Straftat stammt.

Die Darmstädter Kripo nimmt Hinweise unter der Rufnummer 06151/969-0 oder per E-Mail unter k43.fahrraddiebstahl.dadi.ppsh@polizei.hessen.de entgegen.

Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 14:09 Uhr durch das Polizeipräsidium Südhessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Darmstadt

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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