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Polizeiticker für Görlitz, 19.11.2024: Einreiseverbot ignoriert

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto

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Einreiseverbot ignoriert

Görlitz (ots) -

Ein 47-jähriger Pole versuchte trotz Einreiseverbot nach Deutschland einzureisen. Der Mann wurde von Einsatzkräften der Bundespolizei an der Stadtbrücke Görlitz kontrolliert. Die Überprüfung ergab einen Haftbefehl zur Ausweisung/Abschiebung. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht bis November 2029, da dem 47-Jährigen das Freizügigkeitsrecht aberkannt und er bereits aus Deutschland abgeschoben wurde. Aufgrund des Verstoßes gegen die Einreisesperre wurde ein Strafverfahren eingeleitet.Der Mann wurde nach Polen zurückgewiesen.

Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 13:52 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf übermittelt.

Welche Polizeiwache rufe ich in Notfällen an?

Bei Anfragen direkt zum Thema der Meldung ist die im Text angegebene Telefonnummer die beste Wahl,sofern vorhanden.
In Notfällen ist die Polizei deutschlandweit unter der 110 erreichbar. Diese Nummer wurde 1973 im Rahmen des Notrufsystems73 bundesweit festgelegt.

Mittlerweile gibt es in vielen Land- und Stadtkreisen integrierte Leitstellen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Beide sind über die 112 erreichbar. Auch über die 19 222 ist diese Leitstelle oft erreichbar.

Die intergrierte Leitstelle ist allerdings nur für Notfälle zuständig, beispielsweise nach schweren Unfällen oder bei einem Herzinfarkt. Wer Bauschmerzen hat und seinen Hausarzt nicht erreicht, kann unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /news.de

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