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Blaulichtreport für Sankt Augustin, 19.11.2024: Ladendieb vorläufig festgenommen

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Ladendieb vorläufig festgenommen

Sankt Augustin (ots) -

In Sankt Augustin wurde am Montag (18. November) ein Ladendieb auf frischer Tat ertappt und durch die Polizei vorläufig festgenommen.Gegen 19:05 Uhr beobachtete eine Mitarbeiterin eines Lebensmittelgeschäfts an der Rathausallee einen Kunden, der sich verdächtig verhielt. Der 27 Jahre alte Mann entnahm einem Regal Spirituosenflaschen, um sie anschließend im Geschäft an anderer Stelle wieder abzustellen. Als die Zeugin die Flaschen dann gar nicht mehr sehen konnte und der Verdächtige in Richtung Ausgang ging, sprach sie ihn an und bat ihn, mit in ein Büro zu kommen.Damit war der 27-Jährige offenbar nicht einverstanden: Er versuchte zum Ausgang zu gelangen und stieß dafür die Frau beiseite. Mit Hilfe von zwei weiteren Zeugen gelang es, den mutmaßlichen Ladendieb festzuhalten und an der Flucht zu hindern. Bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Polizisten verhielt sich der Tatverdächtige nach Angaben der Zeugen weiter aggressiv.Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizeibeamten neben mehreren Flaschen mit Alkoholika und drei Getränkedosen auch eine Eisenstange und ein Klappmesser. Während das Diebesgut im Wert eines mittleren, zweistelligen Eurobetrages im Markt gelassen wurde, stellten die Beamten Eisenstange und Messer sicher.Der Mann wurde auf die nächste Polizeiwache gebracht. Nach seiner Vernehmung und dem Abschluss aller weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-Jährige wegen fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls und Ladendiebstahls mit Waffen verantworten. (Uhl)

Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 11:39 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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