Blaulichtreport für Wellendingen, 19.11.2024: (Wellendingen/ Lkr. Rottweil) Einbruch in Wohnung in der Rottweiler Straße (18.11.2024)
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.11.2024 11.08
(Wellendingen/ Lkr. Rottweil) Einbruch in Wohnung in der Rottweiler Straße (18.11.2024)
Wellendingen (ots) -
Im Laufe des frühen Montagabends ist ein unbekannter Täter in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Rottweiler Straße eingebrochen. Im Zeitraum zwischen 18.15 Uhr und 19.00 Uhr hebelte der Unbekannte die Terrassentür einer Wohnung im Erdgeschoß auf und gelangte so in die Innenräume. Dort durchwühlte er die Schubladen einer Kommode und verließ anschließend die Wohnung ohne Beute gemacht zu haben.
Personen, die im fraglichen Zeitraum Verdächtiges im Bereich der Rottweiler Straße beobachtet haben oder Personen, die sonst Hinweise auf die Identität des Einbrechers geben können, werden gebeten, sich unter der Tel. 0741 477-0 beim Polizeirevier Rottweil zu melden.
Nutzen Sie das Angebot Ihrer Polizei, damit Sie wissen, ob Sie ausreichend geschützt sind und wie Sie sich besser sichern können: Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten kompetente, kostenlose und neutrale Vor-Ort-Beratungen an und geben Ihnen Sicherungsempfehlungen. Termine können Sie beim Polizeipräsidium Konstanz unter der Telefonnummer: 0741 477-1901 vereinbaren.
Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 10:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rottweil
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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