Lokales

Polizeiticker für Rottweil, 19.11.2024: (Rottweil) Unbekannter begeht Sachbeschädigung in der Ruhe-Christi-Kirche- Polizei bittet um Hinweise (18.11.2024)

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

  • Artikel teilen:

(Rottweil) Unbekannter begeht Sachbeschädigung in der Ruhe-Christi-Kirche- Polizei bittet um Hinweise (18.11.2024)

Rottweil (ots) -

Am Montag, im Zeitraum von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr, hat ein unbekannter Täter in der Ruhe-Christ-Kirche eine Sachbeschädigung begangen. Der Unbekannte beschädigte mutwillig den Holzkranz einer tragenden Säule der Kirche, unter dem sich der Opferstock befand. Gestohlen hat der Täter offensichtlich nichts, aber einen Schaden in Höhe von etwa 200 Euro angerichtet.Die Polizei Rottweil, Tel. 0741 477-0, hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet und bittet um sachdienliche Hinweise.

Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 10:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.

Lesen Sie auch:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Rottweil verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rottweil

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. /news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.