Polizeimeldungen für Hagen, 19.11.2024: Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts des Taschendiebstahls und Computerbetruges - Wer kennt diese Frau?
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.11.2024 07.47
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts des Taschendiebstahls und Computerbetruges - Wer kennt diese Frau?
Hagen (ots) -
Eine bislang unbekannte Täterin stahl einem 79-jährigen Mann bereits am 30.04.2024 in einem Linienbus in Hagen die Geldbörse und versuchte anschließend, mit der darin befindlichen ec-Karte Geld vom Konto des Mannes abzuheben. Im Bus installierte Kameras zeichneten den Diebstahl auf. Zur Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen liegt nun ein Gerichtsbeschluss vor. Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Unbekannten nimmt die Polizei Hagen unter der Rufnummer 02331-986 2066 entgegen. (sen)
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Bildern:
https://polizei.nrw/fahndung/151492
Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 07:15 Uhr durch die Polizei Hagen übermittelt.
Auch interessant zur Region:
Wetter Hagen heute und morgen: Wetterwarnung! Die Wettervorhersage und 7-Tage-Trend für Hagen
Biowetter heute in Hagen und Umgebung: Wetterfühlig? Diese Beschwerden erwarten Sie aktuell
Blitzer in Hagen aktuell am Montag: Wo am 18.11.2024 Radarfallen stehen
Unwetterwarnung Hagen heute: Alarmstufe Rot! So wird das Wetter in den nächsten Stunden
Veranstaltungen in Hagen aktuell: Für DIESE coolen Events gibt's noch Karten
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Hagen verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hagen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Hagen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Hagen 390 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 6% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 30%. Unter den insgesamt 106 Tatverdächtigen befanden sich 74 Männer und 32 Frauen. 36% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 5 |
21 bis 25 | 10 |
25 bis 30 | 15 |
30 bis 40 | 34 |
40 bis 50 | 23 |
50 bis 60 | 10 |
über 60 | 9 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 298 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Hagen bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 33%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.