Polizeimeldungen für Pulheim, 18.11.2024: 241118-3: Einbruch in Schützenheim - Zeugensuche
Erstellt von Team Datenjournalismus
18.11.2024 12.48
241118-3: Einbruch in Schützenheim - Zeugensuche
Pulheim (ots) -
Spaziergängerin findet Waffen im Gebüsch
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem oder mehreren unbekannten Tätern, die im Zeitraum von Samstagnacht (16. November) bis Sonntagmorgen (17. November) in ein Schützenhaus in Pulheim-Sinnersdorf eingebrochen sein sollen.
Laut ersten Erkenntnissen hebelten die Täter die Eingangstür des Schützenheims am Willi-Schumacher-Weg auf. Polizisten fanden am Tatort das mögliche Aufbruchswerkzeug und stellten es sicher. Es gelang den Unbekannten laut derzeitigem Ermittlungsstand auch einen Tresor, in dem die Waffen lagerten, zu öffnen. Einen Teil der Beute fand eine Zeugin bei einem Spaziergang in einem Gebüsch im nahegelegenen Vogelbiotop. Als sie die Waffen sah, habe sie umgehend die Polizei verständigt. Die Beamten dokumentierten den Fund und übergaben die Luftgewehre und -pistolen wieder an die Eigentümer.
Hinweise zu den Tätern, den weiteren Sportwaffen oder verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler des Kriminalkommissariats 21 unter der Rufnummer 02271 81- 0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen. (hw)
Diese Meldung wurde am 18.11.2024, 12:12 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
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