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Blaulichtreport für Rhein-Erft-Kreis, 18.11.2024: 241118-1: Wenn Verdächtige klingeln - Tipps der Polizei zum Einbruchschutz

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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241118-1: Wenn Verdächtige klingeln - Tipps der Polizei zum Einbruchschutz

Rhein-Erft-Kreis (ots) -

Melden Sie der Polizei verdächtige Beobachtungen

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis hat mit Beginn der dunklen Jahreszeit einen Anstieg der Fallzahlen zum Wohnungseinbruch festgestellt. Immer wieder berichten Betroffene den Beamtinnen und Beamten, dass Fremde an ihrer Haustür klingeln und kurz darauf verschwinden. Aus diesem Grund empfiehlt die Polizei: Zeigen Sie, dass Sie zu Hause sind. Das können Sie auch tun, ohne die Tür zu öffnen, indem Sie beispielsweise das Licht einschalten oder Musik laufen lassen. Das kann bereits ausreichen, um Einbrecher abzuhalten oder zu verscheuchen. Einbrecher scheuen in der Regel ein Aufeinandertreffen mit Anwohnerinnen und Anwohnern und möchten unentdeckt bleiben.

Zudem raten die Expertinnen und Experten der Kriminalprävention:

  • Wählen Sie beim geringsten Verdacht, dass Kriminelle vor oder an Ihrem Haus sind die 110 und teilen Sie der Polizei Ihre Beobachtungen mit oder stellen Sie, sofern vorhanden, den Ermittlern die Aufzeichnungen Ihrer Überwachungskamera zur Verfügung.
  • Schließen Sie Ihre Haus- oder Wohnungstür ab und verschließen Sie die Fenster, sobald Sie ihr Zuhause verlassen.
  • Öffnen Sie in Mehrfamilienhäuser niemals die Haustür aus der Wohnung heraus, ohne zu wissen, wer klingelt.
  • Schützen Sie Ihr Zuhause mit Sicherungstechnik, dazu gehören mechanische Sicherungen sowie elektronische Helfer.

Sie möchten Ihr Zuhause besser schützen? Dann melden Sie sich für eine unserer Gruppenberatungen im Beratungsraum der Kriminalprävention in Hürth oder Bergheim an. Auch für weitere Fragen und Tipps stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Kriminalprävention telefonisch unter 02271 81 4848 oder per E-Mail an K.Kriminalpraevention.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de an zur Verfügung. Weitere Informationen lesen Sie auf unserer Internetseite. https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/termin/riegel-vor-beratungstermine (sc)

Diese Meldung wurde am 18.11.2024, 10:15 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Erft-Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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