Blaulichtreport für München, 18.11.2024: Eigentumsdelikte dank Videoaufzeichnung aufgeklärt / Tatverdächtiger nutzt Arglosigkeit seiner Opfer
Erstellt von Team Datenjournalismus
18.11.2024 09.56
Eigentumsdelikte dank Videoaufzeichnung aufgeklärt / Tatverdächtiger nutzt Arglosigkeit seiner Opfer
München (ots) -
Die Bundespolizei konnte in der Nacht von Samstag auf Sonntag (17. November) mit Hilfe von Kameraaufzeichnungen einen Diebstahl und eine Unterschlagung am Münchner Hauptbahnhof aufklären. Tatverdächtig ist in beiden Fällen derselbe Mann, der die Arglosigkeit seiner Opfer auszunutzen wusste.Gegen 3 Uhr morgens entwendete der Dieb das Smartphone einer 21-jährigen Österreicherin, die im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofs auf dem Boden schlief. Als die Frau das Fehlen ihres Telefons bemerkte und Anzeige erstattete, konnte der Diebstahl durch die Videoaufzeichnung bestätigt und der Tatverdächtige am Vormittag im Rahmen der Fahndung anhand der Lichtbilder identifiziert und vorläufig festgenommen werden. Es handelt sich um einen 34-jährigen Somalier ohne festen Wohnsitz. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde er am auf freien Fuß gesetzt. Das Smartphone blieb jedoch verschwunden.Am Mittag desselben Tages meldete sich ein 46-jähriger Deutscher bei der Bundespolizei im Hauptbahnhof und gab an, dass ihm in der Nacht im Hauptbahnhof in stark alkoholisiertem Zustand sein Rucksack gestohlen worden sei. Die erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen ergab, dass der Rucksack gegen 04:30 Uhr unbeaufsichtigt im Zwischengeschoss stand. Der aus der Nacht bekannte Somalier nahm ihn an sich, ging damit auf die Toilette und kam ohne Rucksack wieder heraus. In dem Rucksack befanden sich nach Angaben des Geschädigten ca. 1.100 Euro Bargeld sowie persönliche Gegenstände. Der Rucksack konnte nicht wieder aufgefunden werden. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Wertgegenstände immer eng am Körper getragen und Gepäckstücke nie unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.
Diese Meldung wurde am 18.11.2024, 09:24 Uhr durch die Bundespolizeidirektion München übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis München
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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