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Blaulichtreport für Rheinisch-Bergischer Kreis, 18.11.2024: Rheinisch-Bergischer Kreis - Die Polizei warnt vor der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

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Rheinisch-Bergischer Kreis - Die Polizei warnt vor der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen

Rheinisch-Bergischer Kreis (ots) -

Im Rahmen des 10. "Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt" am heutigen Montag (18.11.), informiert die Polizei in diesem Jahr über das Thema "Verbreitung von Missbrauchsabbildungen".

Wenn Nacktbilder oder -videos von Kindern, also Personen unter 14 Jahren, gefertigt werden, handelt es sich hierbei um sogenannte kinderpornografische Inhalte. Wer solche Nacktbilder oder -videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184b StGB strafbar.

Gerade Kinder und Jugendliche, welche mit ihrer ersten großen Liebe viel Zeit verbringen, sind hierbei oft sehr leichtsinnig und tauschen solches Bildmaterial untereinander unbedarft aus. Oft kommt es dann später zu einer Trennung und die entgegengebrachten Gefühle ändern sich. Nun ist es nur noch ein Klick bis zu einer strafbaren Handlung. Es entsteht dann die Gefahr, dass das vorhandene kinderpornografische Material anderen zugänglich gemacht wird.

Mit dem Slogan "Melden statt teilen" soll jungen Menschen vermittelt werden, welch negative Folgen das Verbreiten von sexualisierten Darstellungen von Minderjährigen hat - und wie sie ganz einfach richtig handeln können, wenn sie damit konfrontiert werden: Melden statt teilen!

Weitere Informationen, Rat und Hilfe für Betroffene sowie Handlungshinweise für Familien, Freunde und Bekannte von Betroffenen finden Sie hier:

https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/artikel/melden-statt-teilen

Weitere Hilfsangebote:

  • Hilfetelefon - Sexueller Missbrauch: 0800 225 55 30
  • Hinweistelefon - Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: 0800 0431 431
  • Weißer Ring e.V. - Opfer-Telefon: 116 006
  • In akut bedrohlichen Situationen immer 110!

Diese Meldung wurde am 18.11.2024, 08:52 Uhr durch die Polizei Rheinisch-Bergischer übermittelt.

Wie kann ich die Polizei in Rheinisch-Bergischer Kreis erreichen?

Haben Sie eine Anfrage zum Thema der Meldung, wenden Sie sich direkt an die im Text angegebene Telefonnummer, sofern vorhanden.
In dringenden Notfällen ist deutschlandweit die 110 der direkte Draht zur Polizei, egal ob in Rheinisch-Bergischer Kreis oder anderswo. Allerdings sollten unter dieser Nummer nur Notfälle gemeldet werden.

Für medizinische Notfälle oder um die Feuerwehr zu alarmieren, ist die 112 die richtige Telefonnummer. Falls nötig, wird dort auch die Polizei benachrichtigt, beispielsweise wenn bei einem Verkehrsunfall sowohl eine Krankenwagen als auch die Polizei verständigt werden müssen.

Die intergrierte Leitstelle ist allerdings nur für Notfälle zuständig, beispielsweise nach schweren Unfällen oder bei einem Herzinfarkt. Wer Bauschmerzen hat und seinen Hausarzt nicht erreicht, kann unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Rheinisch-Bergischer Kreis verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /news.de

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