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Polizeimeldungen für Erfurt, 16.11.2024: Suche nach Tatort zur Entwendung einer Kabeltrommel in Erfurt

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Suche nach Tatort zur Entwendung einer Kabeltrommel in Erfurt

Erfurt (ots) -

Erfurt (ots) - Am Samstag, den 16.11.2024 gegen 08:45 Uhr wurde durch Polizei eine männliche Person auf einem städtischen Grundstück in Erfurt in der Stauffenbergallee festgestellt. Dieser hielt sich dort unberechtigt auf und ist der Polizei bekannt.

Die Person führte dabei eine Baustellenkabeltrommel mit ca. 40 - 50 Metern Kabel bei sich. Zu deren Herkunft machte die Person unplausible und unwahr wirkende Aussagen, so dass die Beamten von einem zuvor stattgefundenen Diebstahl ausgehen müssen.

Die Trommel ist dem Aussehen nach zwar schon etwas älter. Sie verfügt jedoch über eine recht individuelle Beschriftung mit der Nummer "219." und Aufschrift "40 m", die mit der Hand angebracht wurde. Zudem lässt der aufgebrachte Aufkleber für eine Sicherheitsüberprüfung nach VDE bzw. DGUV 3 auf eine Nutzung im gewerblichen Bereich schließen. Weiter ist ein QR-Aufkleber der FA Hilti mit der NR: 450 682 972 angebracht.

Wer Angaben zu dem Entwendeort und dem Eigentümer der Kabeltrommel machen kann, wird gebeten sich unter der Angabe des Aktenzeichens 0296814/2024 an den ID Erfurt Süd zu wenden. (MK)

Diese Meldung wurde am 16.11.2024, 15:50 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Erfurt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Erfurt

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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