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Polizeimeldungen für Frankfurt, 16.11.2024: 241116- 1114 Frankfurt- Fechenheim: Ladendetektiv entlarvt Betrüger Pärchen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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241116- 1114 Frankfurt- Fechenheim: Ladendetektiv entlarvt Betrüger Pärchen

Frankfurt (ots) -

(ma) Am frühen Freitagabend (15. November 2024) bemerkte ein aufmerksamer Ladendetektiv eines Baumarktes in der Hanauer Landstraße Unstimmigkeiten während eines Bezahlvorgangs.

Da das Pärchen augenscheinlich mehrere elektronische Zahlungsmittel ausprobierte, sprach der Detektiv die beiden darauf an. Dem männlichen Tatverdächtigen gelang es zunächst, die Flucht zu ergreifen.

Bei der 55- Jährigen fanden die hinzugerufenen Polizisten im Rahmen der Dursuchung mehrere verschiedene EC-Karten, welche nicht auf sie ausgestellt waren. Der zunächst geflüchtete 42- Jährige konnte kurze Zeit später ebenfalls festgenommen werden.

Im Rahmen der daraufhin angeordneten Wohnungsdurchsuchungen fanden die eingesetzten Beamten weitere etliche EC- und Kreditkarten, sowie Ausweisdokumente, welche nicht auf die Tatverdächtigen ausgestellt waren und stellten diese sicher.

Insgesamt wurden mehr als vierzig Asservate sichergestellt, welche bereits über dreißig weiteren Straftaten zugeordnet werden können.

Das Diebespärchen wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Diese Meldung wurde am 16.11.2024, 12:45 Uhr durch das Polizeipräsidium Frankfurt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Frankfurt am Main

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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