Blaulichtreport für Dortmund, 16.11.2024: Gemeinsamer Aktionstag gegen Messergewalt des Polizeipräsidiums Dortmund und der Bundespolizeiinspektion Dortmund
Erstellt von Team Datenjournalismus
16.11.2024 12.56
Gemeinsamer Aktionstag gegen Messergewalt des Polizeipräsidiums Dortmund und der Bundespolizeiinspektion Dortmund
Dortmund (ots) -
Lfd. Nr.: 1017
Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Dortmund und der Bundespolizeiinspektion Dortmund
Von Freitag (14.11.2024) auf Samstag (15.11.2024) führten das Polizeipräsidium Dortmund und die Bundespolizeiinspektion Dortmund einen gemeinsamen Aktionstag zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität in der City, der nördlichen Innenstadt und dem Hauptbahnhof durch.
Der Aktionstag - an dem im Rahmen der üblichen gemeinsamen Einsatzwahrnehmung auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dortmund beteiligt waren - ist ein weiterer Baustein des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes zur Bekämpfung der Messerkriminalität.
Seit Mai 2024 prüft das Polizeipräsidiums Dortmund im Rahmen dieses Konzeptes die Verfügung von Messertrageverboten. Nach einer Einzelfallprüfung wird eine personifizierte Gefahrenprognose erstellt. Für drei Jahre wird der Person dann das Tragen von Messern und gefährlichen Gegenständen generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Zahlung von 250,- Euro Zwangsgeld fällig. Weitere Maßnahmen wie Sicherstellung und Platzverweisung können folgen.
Weitere Informationen dazu:https://dortmund.polizei.nrw/presse/waffentrageverbote-angeordnet-polizeipraesident-gregor-lange-setzt-task-force-zur-bekaempfung-der-messerkriminalitaet-ein
Während die Messertrageverbote individuell ausgesprochen werden, setzt das Polizeipräsidium Dortmund zur Verringerung der Kriminalität in der Innen- und Nordstadt generell auf verstärkte Präsenz. Mit Unterstützung der landesweit zugewiesenen Hundertschaften der "Präsenzkonzeption Fokus" sind die Einsatzkräfte seit dem 07.07.2023 an den festgestellten Brennpunkten und führen Personen- und Fahrzeugkontrollen durch. Bis zum 31.10.2024 wurden hier bereits insgesamt 380 Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Davon 173 Schwerpunkteinsätze unter Beteiligung weiterer Sicherheitspartner wie dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Bundespolizei oder der Zollbehörde. Durch die gemeinsamen Anstrengungen wurden in diesem Zusammenhang über 117 Personen in Gewahrsam genommen (Verhinderung von Straftaten) und über 210 Tatverdächtige festgenommen. 189 Haftbefehle wurden vollstreckt und über 5000 Platzverweise erteilt.
Durch die jüngst angeordnete Verlängerung der "strategischen Fahndung" (nach §12a Polizeigesetz NRW) in der City und der nördlichen Innenstadt, sind derartige Kontrollmaßnahmen auch verdachtsunabhängig möglich.Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:https://dortmund.polizei.nrw/presse/polizeipraesident-buendelt-massnahmen-fuer-ein-erhoehtes-sicherheitsgefuehl-in-dortmund-neues-gesamtkonzept-mit-verstaerkten-ressourcen-fuer-mehr-sicherheit
Hierzu Polizeipräsident Gregor Lange:
"Der neue 10-Punkte-Plan der Landesregierung zur Bekämpfung der Messerkriminalität hat eine klare Botschaft. Die Messer gehören nicht auf die Straße! Der Plan verstärkt unser Trageverbotskonzept für Messer und gefährliche Gegenstände in Dortmund, das wir bereits seit Mai dieses Jahres aktiv umsetzen. Zur Zeit haben wir bereits 155 Verdachtsfälle geprüft. 106 individuelle Verbotsverfügungen haben wir ausgesprochen. In 9 Fällen haben wir bereits Verstöße gegen das Messertrageverbot festgestellt und konnten auf dieser Basis Zwangsgelder verhängen. Besonders erfreulich für mich ist aber, dass wir in 26 Fällen bereits eine Person mit Verbotsverfügung kontrolliert haben, die Person aber tatsächlich gar kein Messer mitgeführt hat. Auch wenn es noch zu früh ist, die kriminalstatistischen Effekte unserer Maßnahmen zu prognostizieren, lassen diese Ergebnisse dennoch hoffen."
Die Bundespolizeiinspektion Dortmund mit ihren eigenen gesetzlichen Anforderungen flankiert die Maßnahmen mit einem eigenen Ansatz:
Neben dem Aktionstag gegen Messergewalt, hat die Bundespolizei vom 15. November 2024 bis zum 23. Dezember 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände unter anderem an dem Hauptbahnhof Dortmund zeitweise untersagt. Ziel ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, hier insbesondere am Hauptbahnhof Dortmund, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.
Der Hauptbahnhof Dortmund ist vor allem bei Veranstaltungen in der Stadt sehr stark frequentiert und wird zu dessen An- und Abreise genutzt. Gewaltdelikte stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen dar. Sowohl der Aktionstag gegen Messergewalt als auch die Allgemeinverfügung bilden einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität mittels gefährlicher Gegenstände ab.
Hierzu Polizeidirektor Sven Srol:
"Seit 2019 hat die Bundespolizeiinspektion Dortmund rund zehn derartige Mitführverbote am Hauptbahnhof erfolgreich bewältigt. Gerade Messer sind dazu geeignet schwere und mitunter tödliche Verletzungen zu verursachen. Zur Durchsetzung der Maßnahmen führt die Bundespolizei verstärkt Kontrollen im Hauptbahnhof Dortmund durch. Verstöße gegen das Mitführverbot werden mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro konsequent geahndet."
Mit Einsatzende wurden folgende Maßnahmen getroffen.
Polizeipräsidium Dortmund
Personenkontrollen 137Platzverweisungen 52Sicherstellungen 2Davon sichergestellte Messer/verbotene Gegenstände 1Strafanzeigen 3Owi-Anzeigen 3Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 2
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Personenkontrollen 313Platzverweisungen 13Sicherstellungen 8Davon sichergestellte Messer/verbotene Gegenstände 7Strafanzeigen 2Owi-Anzeigen 0Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0
Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 16.11.2024, 12:22 Uhr durch die Polizei Dortmund übermittelt.
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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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