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Polizeimeldungen für Rostock, 15.11.2024: Auf gestohlenem Roller ohne Helme unterwegs - Polizei vereitelt Diebstahl

Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Gerhard Seybert

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Auf gestohlenem Roller ohne Helme unterwegs - Polizei vereitelt Diebstahl

Rostock (ots) -

Am gestrigen Abend des 14. November 2024 fiel Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Reutershagen während ihrer Präsenzstreife gegen 20:30 Uhr ein mit zwei Personen besetztes Kleinkraftrad auf. Beide Nutzer trugen keinen vorgeschriebenen Schutzhelm. Die Beamten konnten das Fahrzeug auf einem Parkplatz in Sievershagen stoppen und kontrollierten die Verkehrsteilnehmer.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 17-jährige Fahrer des Rollers nicht in Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis war. Zudem ergab ein Atemalkoholtest, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Zusätzlich bemerkten die Polizisten während der polizeilichen Maßnahmen, dass der genutzte Roller kurzgeschlossen worden war. Die Halterin des Fahrzeugs bestätigte auf Nachfrage, dass ihr Roller kurz zuvor gestohlen worden war.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Personen und der mitgeführten Gegenstände fanden die Beamten bei dem 19-jährigen Sozius einen Teleskopschlagstock. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Gegen den 17-jährigen Fahrer wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.

Die Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat Rostock übernommen. Der Roller konnte an die Halterin zurückgegeben werden.

Bei den beiden Tatverdächtigen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.

Diese Meldung wurde am 15.11.2024, 13:49 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Greifswald

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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