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Polizeimeldungen für Ueckermünde, 15.11.2024: Erfolg der Kriminalpolizei Ueckermünde - Diebesgut bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Erfolg der Kriminalpolizei Ueckermünde - Diebesgut bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

Ueckermünde (ots) -

Ein 64-jähriger Mann aus Eggesin hatte online den Diebstahl seiner Geldbörse angezeigt. Diese war ihm am 13.11.2024 während einer beruflichen Fahrt entwendet worden. Tatverdächtig war eine 52-jährige Frau aus Strasburg, die der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt zum Arzt gefahren hatte. Der Mann hatte den Diebstahl zunächst nicht bemerkt, konnte sich aber später daran erinnern, dass die Patientin während der Fahrt Zugriff auf seinen Rucksack hatte. Darin befand sich seine Geldbörse mit Führerschein, Bankkarte und Bargeld.

Im Nachhinein sprach der Geschädigte die beschuldigte 52-Jährige sogar persönlich an, ob sie ihm die Geldbörse weggenommen habe. Diese reagierte verärgert und drohte dem Geschädigten mit einer Anzeige, wenn er weiterhin behaupten würde, sie habe seine Geldbörse entwendet.

Der Geschädigte erstattete daraufhin bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen kam es am 14.11.2024 zu einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung der 52-jährigen Beschuldigten aus Straßburg. In der Wohnung konnten die Beamten das entwendete Bargeld und die EC-Karte des Geschädigten auffinden. Die Geldbörse des Mannes hatte die Beschuldigte bereits im Hausmüll entsorgt. Die Beamten durchsuchten jedoch auch den Müll der Frau und fanden dort die Geldbörse mit dem gestohlenen Führerschein und der Krankenversicherungskarte des Geschädigten.

Die Beschuldigte hatte also tatsächlich die Geldbörse des 64-Jährigen gestohlen und muss sich nun wegen Diebstahls verantworten.

Diese Meldung wurde am 15.11.2024, 13:08 Uhr durch die Polizeiinspektion Anklam übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Greifswald

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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