Blaulichtreport für Rhein-Erft-Kreis, 15.11.2024: 241115-2: Einbruch in Ladenpassage
Erstellt von Team Datenjournalismus
15.11.2024 13.25
241115-2: Einbruch in Ladenpassage
Rhein-Erft-Kreis (ots) -
Ermittler suchen Zeugen
Die Polizei fahndet nach einem oder mehreren Unbekannten, die in der Nacht zu Donnerstag (14. November) in Hürth in eine Praxis und in einen Beautysalon eingebrochen sein sollen. Die Täter sollen Bargeld und Elektronik entwendet haben.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 23 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem oder den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Laut ersten Informationen sollen der oder die Unbekannten im Zeitraum zwischen Mittwoch (13. November), 20 Uhr und Donnerstag (14. November), 7.30 Uhr eine Eingangstür einer Ladenpassage an der Schnellermaarstraße aufgehebelt haben. In der Passage sollen sie dann die Eingangstüren einer Gesundheitspraxis und eines Beautysalons gewaltsam geöffnet und die Räumlichkeiten durchsucht haben.Alarmierte Polizisten sicherten Spuren und fertigten Strafanzeigen. (rs)
Diese Meldung wurde am 15.11.2024, 12:54 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Erft-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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