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Blaulichtreport für Frankenthal, 15.11.2024: Ladendieb in Gewahrsam genommen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Ladendieb in Gewahrsam genommen

Frankenthal (ots) -

Am Donnerstagmittag, den 14.11.2024, gegen 13:45Uhr, wurde der Polizei Frankenthal ein Ladendiebstahl in einem Supermarkt in der Eisenbahnstraße in Frankenthal gemeldet. Der durch die Polizeibeamten dort angetroffene Dieb, ein 28-jähriger Mann, entwendete mehrere Gegenstände des täglichen Bedarfs. Nach der Anzeigenaufnahme verließ der Mann die Örtlichkeit. Etwa eine Stunde später schlug er wieder im gleichen Supermarkt auf. Die verständigte Polizei erteilte ihm deshalb einen Platzverweis für das Supermarktgelände.

Gegen 17:00Uhr wurde der 28-Jährige in einem Geschäft in der Innenstadt erneut auffällig. Er verhielt sich dort verdächtig und erweckte den Mitarbeitern gegenüber den Eindruck, als würde ein erneuter Diebstahl unmittelbar bevorstehen. Aufgrund seines Verhaltens und dem zuvor begangenen Diebstahl erhielt der Mann einen Platzverweis für die Innenstadt. Diesem kam er trotz Aufforderung nicht nach. Er wurde deshalb durch die Polizei bis nach Ladenschluss der innerstädtischen Geschäfte in Gewahrsam genommen. Der Mann war stark alkoholisiert, ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,67Promille.

Diese Meldung wurde am 15.11.2024, 10:51 Uhr durch die Polizeidirektion Ludwigshafen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Pfalz-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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