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Polizeimeldungen für Brühl, 14.11.2024: 241114-1: Zeugensuche nach zwei Einbrüchen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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241114-1: Zeugensuche nach zwei Einbrüchen

Brühl (ots) -

Unbekannte erbeuten unter anderem Bargeld

Unbekannte sollen am Mittwochabend (13. November) in ein Haus und eine Wohnung in Brühl eingebrochen sein.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

In Brühl-Schwadorf habe ein Geschädigter sein Haus im Bereich der Straße "Am Hornsgarten" gegen 17 Uhr verlassen. Als er gegen 18.10 Uhr zurückgekehrt sei, habe er festgestellt, dass die Terrassentür eingeschlagen worden war. Im Haus sollen Einbrecher ersten Erkenntnissen zufolge Bargeld und einen Rucksack entwendet haben.

Ein weiterer Geschädigter habe seine Wohnung an der Hubert-Geuer-Straße gegen 18.30 Uhr verlassen. Als er 25 Minuten später zurückkehrte, habe er den Einbruch bemerkt. Eine Balkontür wäre eingeschlagen und mehrere Räume sowie die darin befindlichen Schränke durchsucht worden. Nach derzeitigem Sachstand sollen Unbekannte Bargeld, eine VR-Brille sowie ein Laptop entwendet haben.

In beiden Fällen sicherten Polizisten Spuren am Tatort und fertigten jeweils eine Strafanzeige. (jus)

Diese Meldung wurde am 14.11.2024, 10:09 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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