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Polizeimeldungen für Altenholz, 13.11.2024: Achtung vor "Klemmbrettbetrügern"! Die Polizei informiert

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Achtung vor "Klemmbrettbetrügern"! Die Polizei informiert

Altenholz (ots) -

Am Dienstag, den 12. November 2024, gegen 10:20 Uhr, wurden Passanten auf dem Parkplatz eines Supermarktes im Erdbeerfeld in Altenholz von zwei Beschuldigten angesprochen. Diese gaben sich als Vertreter eines nicht existenten Landesverbands einer Hilfseinrichtung aus, um Geldspenden einzuwerben.

Die beiden Beschuldigten konnten von einer Streifenwagenbesatzung der PSt Altenholz angetroffen und kontrolliert werden. Nach erfolgter Personalienfeststellung wurden die Beschuldigten vor Ort entlassen. Eine Anzeige wegen Betrugs wurde gefertigt.

Folgende Hinweise unsererseits:

  • Vorsicht bei Personen, die aggressiv um Daten und Unterschriften werben

  • Keine persönlichen Daten herausgeben oder etwaige Listen unterschreiben, sofern ihnen diese Vereine, Institutionen nicht bekannt sind

  • Keine Bargeldspenden vor Ort

  • Keine Kontodaten preisgeben

  • Lassen sie sich entsprechende Ausweise oder Legitimationen von den Werbern zeigen

  • Abstand halten, um nicht Opfer eines Trick-/Taschendiebstahls zu werden

  • Im Zweifelsfall die Polizei benachrichtigen und die verdächtigen Personen melden.

Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 16:19 Uhr durch die Polizeidirektion Neumünster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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