Blaulichtreport für Gelsenkirchen, 13.11.2024: Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Computerbetrug
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.11.2024 12.37
Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Computerbetrug
Gelsenkirchen (ots) -
Mit Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Polizei nach einem Tatverdächtigen in einem Fall von Diebstahl aus einem Auto und anschließendem Computerbetrug. Der tatverdächtige Mann schlug am Samstag, 30. Dezember 2023, gegen 17.30 Uhr, die Scheibe eines Autos auf der Schmalhorststraße in Horst ein. Er entnahm die in dem Fahrzeug befindliche Tasche, in der sich auch eine Geldbörse mit einer Bankkarte befand. Im weiteren Verlauf versuchte er, an einem Bankautomaten in einer Bankfiliale auf der Essener Straße Geld abzuheben.
Da sonstige Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind, hat das Amtsgericht Essen nun die Veröffentlichung des Bildes angeordnet. Wer Hinweise zu der abgebildeten Person geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Gelsenkirchen unter den Rufnummern 0209 365 8212 im Kriminalkommissariat 22 oder unter 0209 365 8240 bei der Kriminalwache zu melden. Die Bilder des Gesuchten finden Sie im Fahndungsportal der Polizei NRW unter folgendem Link: https://polizei.nrw/fahndung/151021
Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 12:04 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.
Auch interessant zur Region:
LEA auf Tour 2024/2025: Termine und Städte: Hier sind Live-Auftritte geplant
PUR auf Tour 2024/2025: Diese Termine sollten Sie nicht verpassen
Iron Maiden auf Tour 2024/2025: Konzert-Termine und Auftritte der Band im Überblick
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Gelsenkirchen verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gelsenkirchen
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Gelsenkirchen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Gelsenkirchen 306 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 21%. Unter den insgesamt 68 Tatverdächtigen befanden sich 48 Männer und 20 Frauen. 35% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 10 |
21 bis 25 | 7 |
25 bis 30 | 10 |
30 bis 40 | 19 |
40 bis 50 | 12 |
50 bis 60 | 6 |
über 60 | 4 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 461 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Gelsenkirchen bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 26%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.