Polizeimeldungen für Osnabrück, 13.11.2024: Osnabrücker Zoll prüft im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe; Ein Strafverfahren eingeleitet und weitere 41 Unregelmäßigkeiten festgestellt
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.11.2024 12.19
Osnabrücker Zoll prüft im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe; Ein Strafverfahren eingeleitet und weitere 41 Unregelmäßigkeiten festgestellt
Osnabrück (ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück überprüfte am 12. November 2024 die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.
Im Focus standen sowohl der Schwerlastverkehr als auch Kurier- und Expressfahrer sowie Depots von Paketdienstleister.
"Unser Augenmerk lag insbesondere auf der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Anmeldepflichten, aber auch auf dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamtes Osnabrück.
Im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück waren 74 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und befragten 173 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Hierbei wurde ein usbekischer Arbeitnehmer im Logistikgewerbe angetroffen, der nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügte.Gegen diese Person ist ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Daneben stellten die Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück nach vorläufigen Ergebnissen noch 41 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.Konkret handelt es sich dabei in 14 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.In einem Fall ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs.Darüber hinaus besteht in 22 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in vier Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 11:37 Uhr durch das Hauptzollamt Osnabrück übermittelt.
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