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Polizeiticker für Plankstadt/Rhein-Neckar-Kreis, 13.11.2024: Plankstadt/Rhein-Neckar-Kreis: Nach Einbrüchen Zeugen gesucht

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Plankstadt/Rhein-Neckar-Kreis: Nach Einbrüchen Zeugen gesucht

Plankstadt/Rhein-Neckar-Kreis (ots) -

Die Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sucht nach Zeugen, nachdem sich zwischen Montag und Mittwoch zwei Einbrüche in Erdgeschosswohnungen in Plankstadt ereigneten, wobei es bei einem Anwesen lediglich beim Versuch blieb.

Am Montag in der Zeit zwischen 17:45 Uhr und 20 Uhr versuchten sich bisher unbekannte Täter gewaltsam Zutritt in ein Anwesen im Konrad-Adenauer-Ring zu verschaffen. Hierbei gelangten sie über den rückwärtigen Bereich des Wohnobjekts zur Terrassentür und versuchten hier die Tür aufzuhebeln. Trotz mehrfachen Ansetzens gelang es den Unbekannten nicht in das Innere zu kommen, woraufhin diese die Flucht ergriffen. Sie hinterließen einen Sachschaden von etwa 4000 Euro.

Auch in der Zeit zwischen Dienstag, 13:00 Uhr, und Mittwoch, 01:20 Uhr, nutzte eine bislang unbekannte Täterschaft die Abwesenheit der Bewohner aus und verschaffte sich über ein Fenster einer Erdgeschosswohnung in der Straße "Hinter den Dorfgärten" gewaltsam Zutritt ins Gebäudeinnere. Nachdem die Unbekannten eine Armbanduhr sowie Bargeld an sich nahmen, ergriffen diese, womöglich über die Balkontür, die Flucht in unbekannte Richtung. Der entstandene Diebstahl- und Sachschaden wird auf etwa 4.000 Euro geschätzt.

Die Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat unter Hinzuziehung der Kriminaltechnik die Ermittlungen übernommen. Ob ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/174-4444 zu melden.

Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 09:37 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Neckar-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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