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Blaulichtreport für Dormagen, 13.11.2024: Nachbar verhindert Trickdiebstahl

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Nachbar verhindert Trickdiebstahl

Dormagen (ots) -

Ein aufmerksamer Nachbar hat am Dienstag (12.11.), gegen 11:00 Uhr, an der Straße "An der Langenfuhr" zwei Trickdiebe aus der Wohnung einer Seniorin vertrieben.

Einer der Täter hatte sich unter dem Vorwand eines Wasserrohrbruchs im Nachbarhaus Zutritt zur Wohnung der älteren Frau verschafft. Die Seniorin sollte im Badezimmer das Wasser an Waschbecken und Dusche laufen lassen. Dass zwischenzeitlich ein zweiter Täter in die Wohnung gelangt war, hatte die Frau gar nicht bemerkt.

Doch dem Nachbarn waren die falschen Handwerker aufgefallen. Als er zur Wohnung der Seniorin ging, um nach dem Rechten zu sehen, ergriffen die beiden südländisch aussehenden Männer sofort die Flucht.

Sie fuhren mit einem rotbraunen Kastenwagen davon. In dem Fahrzeug hatte eine weitere Person gewartet. Beute haben die Täter dank des couragierten Eingreifens in diesem Fall nicht gemacht.

Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Kriminalkommissariat 12 zu melden.

Der "Wasserwerkertrick"Täter suchen das Opfer zu Hause auf, geben sich als Mitarbeiter des Wasserwerks aus und behaupten, die Leitung kontrollieren zu müssen. Sie weisen sich ggf. zur Untermauerung ihrer Funktion mit einem vermeintlichen Dienstausweis aus. Ziel der Täter ist es, in die Wohnung zu gelangen. Nicht selten bittet der "Wasserwerker" sein Opfer um Mithilfe. Der Wohnungsinhaber wird in einem anderen Raum beschäftigt, während der Trickbetrüger in aller Ruhe nach Geld und Wertsachen suchen kann.Handelt der "Wasserwerker" mit einem Komplizen zusammen, betritt der zweite Täter die Wohnung oft unbemerkt durch die nur angelehnte Tür. Während der "Wasserwerker" das Opfer ablenkt, durchsucht der Mittäter blitzschnell angrenzende Räume und nimmt mit, was lohnenswert erscheint. Opfer bemerken den Diebstahl oft erst später, wenn die Kriminellen schon über alle Berge sind.Diese Trickdiebstahlsvariante funktioniert auch unter der Angabe, Mitarbeiter eines Strom- oder Gasversorgers, einer Telefongesellschaft, eines Kabelnetzbetreibers, eines Umfrageinstituts, als Heizkostenableser, Beauftragter der Hausverwaltung, Handwerker usw. zu sein.

Allgemeine Verhaltenstipps bei Trickbetrug an der Haustür:

  • Lassen Sie keine Fremden unangemeldet in Ihre Wohnung!
  • Öffnen Sie nur einen Spalt weit mit vorgelegter Türsperre! Haben Sie keine Türsperre, sprechen Sie durch die geschlossene Tür!
  • Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die Ihnen von der Hausverwaltung angekündigt wurden!
  • Lassen Sie sich auch bei angeblichen Notfällen, wie z. B. einem Wasserrohrbruch, nicht drängen! Fragen Sie im Zweifel bei den Stadtwerken, beim Hausmeister oder bei den Nachbarn nach!
  • Ziehen Sie sofort eine Vertrauensperson hinzu oder vereinbaren Sie einen späteren Termin!
  • Informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110, wenn Ihnen die Situation verdächtig vorkommt!

Weitere Informationen zum Thema Trickdiebstahl und Trickbetrug finden Sie unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/gemeinsam-gegen-betrug.

Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 08:59 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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