Polizeiticker für Aalen, 13.11.2024: Betrüger machen mit unseriösen Trading-Plattformen Beute - Polizei warnt!
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.11.2024 08.27
Betrüger machen mit unseriösen Trading-Plattformen Beute - Polizei warnt!
Aalen (ots) -
Betrüger machen mit unseriösen Trading-Plattformen Beute - Polizei warnt!
Immer häufiger wird bei der Polizei angezeigt, dass Betrüger mit unseriösen Trading-Plattformen locken. Die Plattformen werden oftmals in den sozialen Medien oder im Newsfeed auf Nachrichtenplattformen beworben. Dort wird in vielen Fällen suggeriert, dass ein Handelssystem auf künstlicher Intelligenz beruhend, sichere Gewinne verspricht. Dies wird in einigen Fällen noch durch gefälschte Aussagen von Prominenten untermauert. Mittlerweile nimmt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Aalen fast täglich einen solchen Fall auf.
Zeigt ein potentielles Opfer Interesse, nimmt sich ein vermeintlicher Finanzberater der Person an und fordert ein kleines Startkapital. Anschließend werden die persönlichen Daten der Opfer erhoben und mit diesen angeblich ein professionelles Handelskonto eröffnet. Hierzu fordern die Betrüger in manchen Fällen sogar direkten Zugriff auf den Computer ihrer Opfer.Zunächst gaukeln die Betrüger sogar vor, dass die eröffneten Konten große Gewinne abwerfen, um die Anleger so zur Investition von größeren Geldbeträgen zu animieren.Doch einmal angelegt ist das Geld nicht mehr greifbar. Mit immer neuen Vorwänden wird eine Auszahlung der Anlage erschwert. Oftmals fordern die Betrüger sogar weitere Zahlungen um Gewinnsteuern oder Bearbeitungsgebühren zu decken, das Geld wird aber trotzdem einbehalten.
In einigen Fällen bieten die Betrüger auch Ihre Unterstützung und Darlehen an um die vorgespielten Bearbeitungskosten zu decken. Doch Vorsicht Falle!Wenn die Anleger, geblendet von dem wohl anstehenden, großen Gewinn auf dieses Angebot eingehen, wird Ihnen Geld von anderen Opfern überwiesen. Wenn sie dieses, wie mit den Betrügern besprochen, weiterüberweisen, machen sie sich selbst strafbar. Ihr Geld erhalten die Opfer selbstverständlich trotzdem nicht.
Die Tradingportale existieren nämlich gar nicht, diese werden von den Betrügern ebenso vorgetäuscht wie die angeblichen Gewinne. Das Geld wird stattdessen über ausländische Konten überwiesen und ist nicht mehr zurückzuholen. Der Kontakt zu den anfangs so engagierten Finanzberatern verstummt ebenfalls.
Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Aalen musste hier zuletzt zwei Fälle aufnehmen bei denen jeweils ein unterer sechsstelliger Betrag durch die Betrüger erbeutet wurde. In beiden Fällen stießen die Opfer im Internet auf die zunächst seriös wirkenden Anlageplattformen. Nachdem die Opfer durch die vermeintlichen Anlageberater zu entsprechend hohen Überweisungen bewegt wurden, brach der Kontakt zwischen Plattform und Opfer ab. Das Geld war weg.
Um sich vor derartigen Betrügern zu schützen, rät die Polizei:
Prüfen Sie wo Sie ihr Geld anlegen. Seriöse Plattformen sind aufder Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu finden. Sie können auch beim Verbrauchetelefon der BaFin kostenfrei unter der Nummer 08002100500 nach dem Anbieter fragen.
Prüfen Sie ob die Online-Trading-Plattform ein Impressum besitzt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie dort kein Geld investieren.
Hinterfragen Sie Angebote, die Ihnen satte Gewinne versprechen: Hinterfragen Sie auch, wenn Anlageberater in Ihrem Vorhaben zu selbstlos erscheinen und von Anlagegeheimnissen sprechen.
Beim Registrieren auf unseriösen Trading-Plattformen muss meistens eine Telefonnummer angegeben werden. Man erhält dann zeitnaheinen Anruf von angeblichen Brokern- oft über Rufnummern aus dem Ausland, die in der Regel nicht zurückgerufen werden können. Werden Sie hier misstrauisch und lassen Sie sich nicht auf diesen einseitigen Kontakt ein.
Wenn Sie Geld von Dritten auf Ihr Konto überwiesen bekommen, leiten Sie dieses nicht auf andere Konten weiter.
Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 07:51 Uhr durch das Polizeipräsidium Aalen übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Ostalbkreis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Ostalbkreis 242 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 45%. Unter den insgesamt 77 Tatverdächtigen befanden sich 53 Männer und 24 Frauen. 25% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 7 |
21 bis 25 | 7 |
25 bis 30 | 12 |
30 bis 40 | 16 |
40 bis 50 | 16 |
50 bis 60 | 15 |
über 60 | 4 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 278 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Ostalbkreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 41%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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