Blaulichtreport für Köln, 12.11.2024: 241112-2-K/LEV Achtung: Dunkle Jahreszeit - Was tun, wenn Einbrecher klingeln?
Erstellt von Team Datenjournalismus
12.11.2024 15.56
241112-2-K/LEV Achtung: Dunkle Jahreszeit - Was tun, wenn Einbrecher klingeln?
Köln (ots) -
In den ersten Wochen der dunklen Jahreszeit stellt die Polizei vermehrt Einbruchsversuche in Köln und Leverkusen fest, nachdem Wohnungsinhaber auf Klingeln nicht reagiert haben. In mehreren Fällen kam es durch dieses Verhalten zu Kontakt mit den Einbrechern an der Tür, die offenbar von einer leeren Wohnung ausgegangen waren. Aus diesem Grund empfiehlt die Polizei sich bemerkbar zu machen, auch wenn man die Tür nicht öffnen möchte. Das Licht einschalten oder die Musik anmachen, reicht häufig schon aus, um den Einbrecher abzuhalten oder zu verscheuchen.
Hier die wichtigsten Tipps zusammengefasst:
- Machen Sie sich bemerkbar, wenn es an der Tür klingelt, um zu signalisieren, dass Sie zuhause sind.
- Schalten Sie das Licht ein.
- Schließen Sie immer die Haus-/ oder Wohnungstür ab!
- "Drücken" sie nie die Haustür in Mehrfamilienhäusern aus der Wohnung auf, wenn sie nicht wissen, wer vor der Tür steht und wo derjenige hin will.
Weitere Präventions-/ und Verhaltenstipps finden Sie auf unserer Internetseite https://koeln.polizei.nrw/artikel/riegel-vor-5.
Wie Sie Ihr Zuhause schützen können, welche Sicherungstechnik geeignet ist und wie richtiges Verhalten helfen kann, einen Einbruch zu verhindern, erfahren Sie in unserer Einbruchschutzberatung im "Digitalen Beratungs- und Präventionszentrum der Polizei Nordrhein-Westfalen" unter https://koeln.polizei.nrw/artikel/digitales-beratungs-und-praeventionszentrum-der-polizei-nrw-im-polizeipraesidium-koeln-neu-eroeffnet. Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz finden Sie auf folgenden Internetseiten unter "Riegel vor" https://polizei.nrw/artikel/riegel-vor-sicher-ist-sicherer und unter Kriminalprävention - Technische Prävention https://koeln.polizei.nrw/technische-praevention. (de)
Diese Meldung wurde am 12.11.2024, 15:23 Uhr durch die Polizei Köln übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Köln
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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