Lokales

Blaulichtreport für Kaiserslautern, 12.11.2024: In Gebrauchtwagen eingebrochen

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

  • Artikel teilen:

In Gebrauchtwagen eingebrochen

Kaiserslautern (ots) -

Ein Gebrauchtwagenhändler "Im Haderwald" beklagte am Montagmorgen den Einbruch in eines seiner Ausstellungsfahrzeuge. Aufgrund der Videoüberwachung des Geländes geht der Händler derzeit davon aus, dass sich gegen 3 Uhr unbefugte Personen auf dem Firmengelände aufhielten. Die Täter schlugen die Scheibe eines BMW ein. Im Inneren des Wagens bauten die Langfinger unter anderem das Lenkrad, den Bordcomputer, Tacho sowie das Radio und Navigationssystem aus. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und fragt: Wem sind Personen oder Fahrzeuge am frühen Montagmorgen in der Straße aufgefallen? Wer kann Angaben zu den Dieben machen? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Kaiserslautern unter der Telefonnummer 0631 369-2620 entgegen. |kfa

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium WestpfalzPressestelle

Telefon: 0631 369-1080 oder -0 E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.dewww.polizei.rlp.de/westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 12.11.2024, 13:57 Uhr durch das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt.

Lesen Sie auch:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Kaiserslautern verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kaiserslautern

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Kaiserslautern

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Kaiserslautern 201 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 5% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 57%. Unter den insgesamt 51 Tatverdächtigen befanden sich 30 Männer und 21 Frauen. 27% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 217
21 bis 258
25 bis 3010
30 bis 4014
40 bis 505
50 bis 606
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 171 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Kaiserslautern bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 63%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.