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Polizeimeldungen für Brühl, 12.11.2024: 241112-1: Zeugensuche nach Einbrüchen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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241112-1: Zeugensuche nach Einbrüchen

Brühl (ots) -

Zwei Wohnungen in einem Haus betroffen

Unbekannte sollen am frühen Montagabend (11. November) in zwei Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Brühl eingebrochen sein. Was die Täter erbeuteten, ist derzeit noch Bestandteil der Ermittlungen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Ersten Erkenntnissen zufolge habe eine Bewohnerin die Wohnung an der Straße "Zur Gabjei" gegen 11 Uhr verlassen. Als sie gegen 19.15 Uhr zurückkehrte, habe sie bemerkt, dass das Küchenfenster eingeschlagen worden war. Im Innern sollen Einbrecher diverse Schränke durchsucht haben. Hinzugerufene Polizisten stellten Hebelmarken an dem Küchenfenster fest.

Ein zweiter Geschädigter habe seine Wohnung im selben Haus gegen 17.30 Uhr verlassen. Als er gegen 19.20 Uhr zurückkehrte, habe er festgestellt, dass die Balkontüre offen gestanden habe und mehrere Schränke durchwühlt worden waren. An der Balkontüre stellten alarmierte Polizisten Hebelmarken fest.

In beiden Fällen sicherten die Beamten Spuren und fertigten jeweils eine Strafanzeige. (jus)

Diese Meldung wurde am 12.11.2024, 11:22 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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