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Polizeiticker für Ulm, 12.11.2024: (BC) Laupheim - Einbruch scheitert / Nicht zum Erfolg führten die Bemühungen eines Einbrechers am Wochenende in Laupheim.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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(BC) Laupheim - Einbruch scheitert / Nicht zum Erfolg führten die Bemühungen eines Einbrechers am Wochenende in Laupheim.

Ulm (ots) -

Zwischen Freitag 22 Uhr und Montag 8 Uhr versuchte ein Einbrecher die Metalltür der Warenanlieferung zu dem Geschäft in der Neustadt Allee aufzuhebeln. Seine Bemühungen misslangen und er entfernte sich wieder. Zurück blieb ein Sachschaden von mehreren hundert Euro. Die Polizei sicherte die Spuren und hat die Ermittlungen nach dem Unbekannten aufgenommen.

Die Hälfte der Einbrüche scheitern, weiß die Polizei. Die Fälle zeigen, dass man sich gegen Einbruch schützen kann. Wie das geht, darüber informieren bei den Polizeidienststellen im Land Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen. Für die Menschen in der Region ist diese unter 0731/188-1444 zu erreichen. Sie informiert kostenlos, unabhängig, produktneutral und Kompetent, welche Sicherungen am Haus sinnvoll sind. Ergänzend bietet die Polizei Tipps unter www.k-einbruch.de.

++++2201288

Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 12.11.2024, 10:00 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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