Polizeimeldungen für Viernheim, 11.11.2024: Viernheim: Polizei ermittelt nach Einbruch in Einkaufszentrum / Täter fliehen ohne Beute
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.11.2024 15.36
Viernheim: Polizei ermittelt nach Einbruch in Einkaufszentrum / Täter fliehen ohne Beute
Viernheim (ots) -
Kriminelle hatten es in der Nacht zu Samstag (9.11.) auf das Rhein-Neckar-Zentrum in der Robert-Schuman-Straße abgesehen. Gegen 00:15 Uhr verschafften sich zwei Unbekannte gewaltsam Zutritt zum Vorraum des Einkaufszentrums. Mithilfe eines Vorschlaghammers und einer Brechstange zerschlugen sie die Glaseingangstür. Im Vorraum, der zwei Geldautomaten beherbergt, versuchten die Tatverdächtigen, die Abdeckung eines Automaten aufzuhebeln. Trotz der erheblichen Beschädigungen gelang ihnen ihr Vorhaben nicht und sie flüchteten ohne Beute. Ein Zeuge, der die Geschehnisse beobachtete, beschrieb die beiden Männer als etwa 181 bis 190 cm groß mit Boxerhaarschnitt und der zweite Tatverdächtige als kleiner und maskiert. Beide trugen schwarze Kleidung und Handschuhe. Nach ersten Ermittlungen flüchteten die Täter in einem weißen Transporter. Der entstandene Sachschaden an der Eingangstür und am Geldautomaten wird auf etwa 1500 Euro geschätzt.
Die Kriminalpolizei aus Heppenheim (K21/22) bittet um sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen oder dem gesichteten Fahrzeug unter der Rufnummer 06252 7060.
Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 15:01 Uhr durch das Polizeipräsidium Südhessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Darmstadt
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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