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Polizeimeldungen für Insel Rügen, 11.11.2024: 84-Jährige verliert mehrere zehntausend Euro durch Computerbetrug über Fernwartungssoftware

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

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84-Jährige verliert mehrere zehntausend Euro durch Computerbetrug über Fernwartungssoftware

Insel Rügen (ots) -

Am Freitag, dem 8. November 2024, fiel eine 84-jährige Deutsche von der Insel Rügen mutmaßlich Betrügern zum Opfer.

Die 84-Jährige teilte der Polizei mit, dass sie von einer Frau angerufen worden war, welche sich als Mitarbeiterin der Postbank ausgab. Die vermeintliche Bankangestellte erklärte der Geschädigten, dass ihr Konto gehackt worden sei. Zusammen mit der Geschädigten richtete die unbekannte Frau dann ein Fernwartungsprogramm aus dem Internet auf ihrem Computer ein. Anschließend übernahm die Anruferin offenbar die Kontrolle über den Rechner der betagten Frau.

In der weiteren Folge informierte die 84-Jährige ihre Hausbank, eine Kontosperrung erfolgte. Leider waren zu diesem Zeitpunkt aber schon mehrere Zehntausend Euro von ihrem Konto abgebucht.

Die Polizei möchte hierzu nochmal sensibilisieren:Falsche Bankmitarbeiter gehen professionell vor und nutzen technologische Möglichkeiten, um ihre Opfer zu täuschen. Durch das Vortäuschen eines Notfalls, wie z. B. dass das Konto gehackt wurde oder unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden, üben die Täter Druck aus und erlangen so vertrauliche Daten. Gerade die Einwahl über Fernwartungssoftware wurde in der letzten Zeit für diese Zwecke vermehrt genutzt.

Folgende Checkliste kann vor Betrug schützen:

  • Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Gewähren Sie niemandem mittels Fernwartungssoftware (beispielsweise AnyDesk oder Team Viewer) Zugriff auf Ihren Computer.
  • Vorsicht vor Identitätsdiebstahl: Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente.
  • Überweisen Sie keine Gelder an unbekannte ausländische Konten von Privatpersonen oder vermeintlichen Firmen mit Sitz im Ausland.
  • Erstatten Sie unbedingt Anzeige, wenn Sie den Verdacht einer Straftat haben.

Weitere Tipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 10:40 Uhr durch die Polizeiinspektion Stralsund übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis das Unterallgäu

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis das Unterallgäu

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis das Unterallgäu 46 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 0% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 63%. Unter den insgesamt 29 Tatverdächtigen befanden sich 22 Männer und 7 Frauen. 52% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 213
21 bis 250
25 bis 302
30 bis 404
40 bis 5010
50 bis 607
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 42 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis das Unterallgäu bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 57%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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