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Blaulichtreport für Mainz, 11.11.2024: IT-Experten - Ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Polizeiarbeit; IT-Recruiting Day der Mainzer Polizeibehörden am 16. November 2024

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / smolaw11

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IT-Experten - Ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Polizeiarbeit; IT-Recruiting Day der Mainzer Polizeibehörden am 16. November 2024

Mainz (ots) -

Die Polizei sieht sich in der heutigen Zeit mit immer komplexeren Herausforderungen konfrontiert, die den Einsatz hochmoderner Informationstechnologie erfordern. Von der Sicherstellung reibungsloser Kommunikationswege bei Einsätzen über den Schutz sensibler Daten vor Cyberangriffen bis hin zur Entwicklung maßgeschneiderter Softwarelösungen zur Optimierung polizeilicher Prozesse - IT-Experten sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Polizeiarbeit.

Durch die zunehmende Digitalisierung wird es immer wichtiger, qualifizierte Fachkräfte zu finden, die in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen. Insbesondere bei der Analyse großer Datenmengen und der Entwicklung von Assistenzsystemen, die verdächtige Muster erkennen und komplexe Fälle aufklären, spielt die Informationstechnologie eine entscheidende Rolle. Auch Drohnentechnik, die bei Suchaktionen und Überwachungsaufgaben zum Einsatz kommt, trägt wesentlich zur Effizienz und Sicherheit polizeilicher Maßnahmen bei.

Um diesen Bedarf zu decken und die besten Talente für diese wichtigen Aufgaben zu gewinnen, gehen die Polizeibehörden in Mainz mit dem IT-Recruiting-Day neue Wege.

Daher laden das Polizeipräsidium Mainz, das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik sowie das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz herzlich zum IT-Recruiting-Day ein. Die Veranstaltung findet am 16. November 2024, von 10 bis 16 Uhr, im Polizeipräsidium Mainz und dem Landeskriminalamt, Valenciaplatz 1-7, 55118 Mainz, statt.

Teilnehmende haben die Möglichkeit, an Präsentationen und Fachvorträgen teilzunehmen, die wertvolle Einblicke in aktuelle Projekte und Technologien bieten. Informationsstände geben detaillierte Informationen zu den verschiedenen Berufsbildern und offenen Stellen. Darüber hinaus können Besucherinnen und Besucher sich am Veranstaltungstag bewerben und unmittelbar ein Bewerbungsgespräch führen. Die Bewerbenenden erhalten noch am gleichen Tag eine Rückmeldung zu Ihrem Bewerbungsverfahren.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen, über den IT-Recruiting-Day zu berichten. Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der Veranstaltung Hintergrundgespräche mit IT-Experten der Polizei zu führen und exklusive Einblicke in die Arbeit der jeweiligen Fachdienststellen zu erhalten.

Für eine Anmeldung sowie zur Vereinbarung von Hintergrundgesprächen kontaktieren Sie bitte die Pressestelle des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz:

Telefon: 06131 65-60011

Email: lka.presse@polizei.rlp.de

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung für Interessierte gibt es auf unserer Webseite: https://www.polizei.rlp.de/it-recruiting-day

Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 10:00 Uhr durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Mainz

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Mainz 335 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 13% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 41%. Unter den insgesamt 118 Tatverdächtigen befanden sich 85 Männer und 33 Frauen. 38% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2125
21 bis 2521
25 bis 3023
30 bis 4025
40 bis 5015
50 bis 605
über 604

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 396 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Mainz bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 40%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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