Polizeimeldungen für Bonn, 11.11.2024: Bonner Kripo ermittelt immer häufiger wegen des Verdachts des Anlagebetruges - 65-Jährige Bonnerin um rund 50.000 EUR betrogen - Ermittlungsverfahren wegen "Cybertrading-Fraud"
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.11.2024 10.26
Bonner Kripo ermittelt immer häufiger wegen des Verdachts des Anlagebetruges - 65-Jährige Bonnerin um rund 50.000 EUR betrogen - Ermittlungsverfahren wegen "Cybertrading-Fraud"
Bonn (ots) -
Immer häufiger werden Verbraucher durch den sogenannten "Cybertrading-Fraud" im Anlagebereich betrogen. Diese Betrugsmasche beginnt oft mit vermeintlich seriösen Online-Anzeigen zu Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten.Besonders in sozialen Medien, Online-Magazinen und über Online-Suchen werden lukrative Investitionsangebote beworben, oftmals unter dem Vorwand, Prominente hätten damit Erfolg gehabt.
Doch was steckt hinter der Betrugsform "Cybertrading-Fraud"?
Nach der Registrierung auf einer entsprechenden Website kontaktiert ein freundlicher "falscher Makler" die potenziellen Opfer und überredet sie, eine erste, überschaubare Investition (oftmals zwischen 250 und 500 Euro) zu tätigen.Über eigens eingerichtete Plattformen wird Interessierten eine hohe Rendite suggeriert, die in Wirklichkeit niemals zur Umsetzung kommt.Um den Betrug weiterzutreiben, setzen die Täter auf ausgeklügelte Methoden, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und höhere Beträge zu erlangen.
Erst kürzlich wurde eine Geschädigte im hiesigen Zuständigkeitsbereich Opfer eines solchen Betrugs. Nach Kontaktaufnahme über eine vermeintlichen Anlageplattform überwies sie schließlich 50.000 Euro zu Anlagezwecken. Weitere Überweisungen im fünfstelligen Bereich wurden dank der Aufmerksamkeit der Bank des Geschädigten nicht ausgeführt.Erst daraufhin wurde sich die Geschädigte bewusst, dass sie Opfer eines Betrugs geworden ist - sie erstattete Anzeige bei der Polizei.
Die spezialisierten Ermittler des zuständigen KK 23 nehmen die immer wieder auftretenden Fälle zum Anlass, über diese spezielle Betrugsmasche zu informieren und Möglichkeiten der Prävention aufzuzeigen:
Anleger sollten vorsichtig sein und bei derartigen Angeboten skeptisch bleiben. Auch vermeintliche Auszahlungen entpuppen sich in der Regel als betrügerisch.Eingehende Gelder stammen oftmals von anderen Geschädigten. Die Täter nutzen die Gutgläubigkeit der Kontoinhaber für ihre Zwecke. Die Geldempfänger leiten die Zahlungen in der Regel abermals zu "Anlagezwecken" weiter.Da sie jedoch selbst unberechtigte Empfänger fremder Gelder geworden sind, läuft man Gefahr, in den Verdacht einer strafbaren Geldwäsche zu geraten!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet auf ihrer Website Informationen und Warnungen zu verdächtigen Online-Plattformen. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass nicht jede betrügerische Website dort gelistet ist.
LKA NRW / Vorsicht-vor-online-Anlagebetrughttps://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-online-anlagebetrug/
Checkliste für ihre Sicherheit (Quelle: LKA NRW):
Beim Online-Trading besteht ein sehr hohes Verlustrisiko. Betrügerische Webseiten sind auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen. Daher sollten potentielle Anleger/-innen den Trading-Anbieter auf folgende Merkmale hin überprüfen1:
Informieren Sie sich über die Trading-Plattformen, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen.
Gibt es auf der Webseite Hinweise zum Betreiber bzw. Ersteller der Webseite? Werden Ansprechpartner/-innen benannt? Gibt es Hinweise dazu, wo die Firma niedergelassen ist (Deutschland/Ausland)?
Geben Sie keine sensiblen Daten preis.
Bei Anlageformen, in denen Sie unkundig sind ist das Risiko für Betrug hoch. Lassen Sie sich seriös beraten! Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten oder fragen Sie einfach bei ihrer Hausbank nach deren Einschätzung.
Seien Sie kritisch bei dem Versprechen hoher Gewinne.
Unaufgeforderte Beratungsgespräche im Zusammenhang mit Anlagemöglichkeiten (Telefonwerbung, E-Mails) sind ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich verboten.
Gewähren Sie niemandem mittels Fernwartungssoftware (beispielsweise AnyDesk oder Team Viewer) Zugriff auf Ihren Computer.
Vorsicht vor Identitätsdiebstahl: Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente.
Überweisen Sie keine Gelder an unbekannte ausländische Konten von Privatpersonen oder vermeintlichen Firmen mit Sitz im Ausland.
Schauen Sie im Internet ins Impressum: Ist es vollständig, enthält es eine Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse?
Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 09:48 Uhr durch die Polizei Bonn übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Sieg-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Rhein-Sieg-Kreis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Rhein-Sieg-Kreis 1124 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 18%. Unter den insgesamt 218 Tatverdächtigen befanden sich 134 Männer und 84 Frauen. 27% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 22 |
21 bis 25 | 17 |
25 bis 30 | 30 |
30 bis 40 | 63 |
40 bis 50 | 38 |
50 bis 60 | 28 |
über 60 | 20 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1151 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Sieg-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 18%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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