Polizeiticker für Ulm, 11.11.2024: (GP) Ebersbach a.d.Fils - Einbrecher muss draußen bleiben / An stabilen Türen scheiterte ein Einbrecher am Wochenende bei Ebersbach.
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.11.2024 09.36
(GP) Ebersbach a.d.Fils - Einbrecher muss draußen bleiben / An stabilen Türen scheiterte ein Einbrecher am Wochenende bei Ebersbach.
Ulm (ots) -
Zwischen Freitag 17 Uhr und Samstag 18 Uhr versuchte ein Unbekannter die Haustür an einem Einfamilienhaus im Ringweg in Roßwälden aufzuhebeln. Da er an der stabilen Tür scheiterte, versuchte er auch die Terassentür sowie ein Fenster aufzuhebeln. Auch daran scheiterte der Einbrecher und musste draußen bleiben. Die Kriminalpolizei Göppingen hat die Ermittlungen aufgenommen und Spuren gesichert. Der Sachschaden am Gebäude wird auf 1.500 Euro geschätzt.
Die Polizei bietet viele Tipps, wie man sich als Privatperson oder Firmeninhaber gegen Einbruch und Diebstahl schützen kann. Dazu gibt es bei den Polizeidienststellen im Land kriminalpolizeiliche Beratungsstellen. Für die Menschen in der Region ist diese unter Tel. 0731/188-1444 zu erreichen. Sie informiert kostenlos, unabhängig, produktneutral und kompetent, welche Sicherungen am Haus sinnvoll sind. Ergänzend bietet die Polizei Tipps unter www.k-einbruch.de.
++++2187849 (BK)
Thomas Hagel, Tel. 0731/188-1111
Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 09:04 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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