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Polizei News für Frankfurt, 09.11.2024: 241109 - 1091 Frankfurt- Sachsenhausen: Jacke "gefunden" - Polizei klärt Diebstahl in Bar auf

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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241109 - 1091 Frankfurt- Sachsenhausen: Jacke "gefunden" - Polizei klärt Diebstahl in Bar auf

Frankfurt (ots) -

(lo) Am frühen Morgen des 9. November 2024 bemerkte ein Mann in der "Kleinen Rittergasse" den Verlust seiner Jacke samt Geldbörse und verständigte die Polizei.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 29-jähriger Mann gegen 03.15 Uhr in einem Lokal die Jacke des 24-jährigen Besitzers an sich genommen und die Bar verlassen. Als der Geschädigte seine Jacke vermisste, verließ er ebenfalls die Bar und informierte die Einsatzkräfte. Während der Anzeigenaufnahme erschien der 29-Jährige und gab an, die Jacke "gefunden" zu haben. Der Besitzer nahm die Jacke wieder an sich und bemerkte, dass seine Geldbörse nun in der Hosentasche des mutmaßlichen Diebes steckte.Die Polizei übergab dem Geschädigten Jacke und Portemonnaie.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurde dem Tatverdächtigen ein Platzverweis erteilt und er wurde entlassen. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Diebstahls verantworten.

Diese Meldung wurde am 09.11.2024, 13:49 Uhr durch das Polizeipräsidium Frankfurt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Frankfurt am Main

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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