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Polizeimeldungen für Hagen, 09.11.2024: Ladendiebstahl

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Ladendiebstahl

Hagen (ots) -

Am Freitagabend befand sich eine vierköpfige Familie in einer der Kauflandfilialen in Hagen, um dort einzukaufen.

Die Eltern (33, 38) gingen mit ihren beiden Kindern (2, 10) durch die Gänge und betrachteten sehr auffällig die ausgelegten Waren.

Einem Ladendetektiv (32) fiel dieses Verhalten auf und er entschloss sich, die Familie zu beobachten.

Er sah, wie das 10-jährige Kind eine Getränkedose öffnete und diese austrank. Die leere Dose stellte der Junge wieder in das Regal zurück. Weiter sah er, wie die Mutter aus der Kühltheke eine Packung Käse (Mini Babybel) entnahm und gemeinsam mit der zweijährigen Tochter aufaß. Die leere Verpackung versteckte die Mutter in der Gemüsetheke. Anschließend wurde eine Packung mit einem Fruchtsaftgetränk (Capri Sun) geöffnet, welches sich die Mutter mit der Zweijährigen teilte.

Der Vater und Ehemann stand währenddessen ohne Einzugreifen neben seiner Familie und beobachtete diese beim Essen und Trinken.

Nach einiger Zeit ging die Familie zur Kasse und bezahlte dort Waren im Wert von rund 100 Euro. Die bereits verzehrten Waren im Gesamtwert von 4,87 Euro zahlten sie allerdings nicht.

Daraufhin griff der Ladendetektiv ein und brachte dieses Verhalten zur Anzeige.(tr)

Diese Meldung wurde am 09.11.2024, 07:01 Uhr durch die Polizei Hagen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hagen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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