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Blaulichtreport für Pforzheim, 08.11.2024: (PF) Pforzheim - Festnahme nach Diebstahl aus einem Einkaufsgeschäft

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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(PF) Pforzheim - Festnahme nach Diebstahl aus einem Einkaufsgeschäft

Pforzheim (ots) -

Insgesamt vier mutmaßliche Tatverdächtige haben Polizeibeamte am Donnerstagabend in der Pforzheimer Innenstadt festgenommen.

Nach bisherigem Sachstand entwendeten gegen 17:00 Uhr drei Frauen im Alter zwischen 23 und 41 Jahren Kleidungsstücke von einem in der Westlichen Karl-Friedrich-Straße gelegenen Einkaufsgeschäft. Ein aufmerksamer Ladendetektiv bemerkte den Diebstahl und folgte den Frauen. Kurze Zeit später konnte er beobachten wie diese das Diebesgut an zwei weitere tatverdächtige Männer übergaben. Durch eine unmittelbar eingeleitete Fahndung des Polizeireviers Pforzheim-Nord konnten die drei Frauen und ein Mann vorläufig festgenommen werden. Einem der beiden Männer gelang die Flucht. In den mitgeführten Taschen befanden sich weitere Kleidungsstücke von mehreren Einkaufsgeschäften. Die Ermittlungen des Polizeireviers Pforzheim, auch zur Schadenshöhe, dauern an. Die Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen auf freiem Fuß entlassen.

Inka Schönleber, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 15:05 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Enzkreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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