Blaulichtreport für Singen, 08.11.2024: (Singen, Lkr. Konstanz) Unbekannter bricht in Wohnung in Mehrfamilienhaus ein (07.11.2024)
Erstellt von Team Datenjournalismus
08.11.2024 13.54
(Singen, Lkr. Konstanz) Unbekannter bricht in Wohnung in Mehrfamilienhaus ein (07.11.2024)
Singen (ots) -
Im Zeitraum zwischen 16.30 Uhr und 19 Uhr ist ein Unbekannter in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Hohenhewenstraße eingebrochen. Der unbekannte Täter kletterte über das Geländer auf den Balkon und verschaffte sich von dort gewaltsam Zutritt zu den Innenräumen. Anschließend durchsuchte der Einbrecher sämtliche Schränke und Schubladen, ehe er die Wohnung wieder über den Balkon verließ. Die Höhe des entstandenen Schadens ist noch nicht bekannt.
Personen, die im fraglichen Zeitraum Verdächtiges in der Hohenhewenstraße beobachtet haben, oder sonst Hinweise auf die Identität des Einbrechers geben können, werden gebeten, sich unter der Tel. 07731 888-0 beim Polizeirevier Singen zu melden.
Nutzen Sie das Angebot Ihrer Polizei, damit Sie wissen, ob Sie ausreichend geschützt sind und wie Sie sich besser sichern können: Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten kompetente, kostenlose und neutrale Vor-Ort-Beratungen an und geben Ihnen Sicherungsempfehlungen. Termine können Sie beim Polizeipräsidium Konstanz unter der Telefonnummer: 07531/995-1044 vereinbaren.
Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 13:19 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Konstanz
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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