Polizeimeldungen für Celle, 08.11.2024: Diebstahl aus Pkw nach Geldabholung
Erstellt von Team Datenjournalismus
08.11.2024 11.55
Diebstahl aus Pkw nach Geldabholung
Celle (ots) -
Bereits am 22.10.2024 kam es im Stadtbereich zu einem Diebstahl aus Pkw, bei dem eine Handtasche inkl. Geldbörse mit 500,-EUR Bargeld sowie auch die EC-Karte entwendet wurde. Mit dieser EC-Karte wurde kurz nach dem Diebstahl 1000,-EUR von einem Geldautomaten abgehoben.Die Polizei Celle möchte in diesem Zusammenhang auf den speziellen Tatablauf hinweisen:Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass die Geschädigte bereits bei Abhebung des Geldes in einem Geldinstitut beobachtet wurde.Anschließend wurde ihr nach Hause gefolgt wo dann aus dem Pkw die Handtasche der Geschädigten entwendet wurde.Hier wurde die Geschädigte von einer männlichen Person noch unmittelbar beim Aussteigen aus ihrem Pkw angesprochen und abgelenkt, so dass diese, unbemerkt von ihr, die Handtasche an sich nehmen und sich anschließend entfernen konnte.
Bitte achten Sie beim Geldabheben darauf, dass ihnen niemand von hinten über die Schulter schaut und dass Abstand gehalten wird.Schirmen Sie bei Eingabe der PIN das Tastenfeld mit der Hand ab und bewahren Sie ihre PIN nicht gemeinsam mit ihrer EC-Karte auf.
Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 11:22 Uhr durch die Polizeiinspektion Celle übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Celle
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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